Gliederung der Bilanz
Mögliche Basiselemente der Bilanz nach HGB
Aktiva |
Passiva |
Immaterielle Vermögensgegenstände Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
Eigenkapital Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten |
Gliederung der Bilanz (nach BilMoG)
Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ergibt sich aus der Rechnungslegungsverordnung eine abweichende Gliederung! Vgl. Formblatt 1 RechKredV
Gewinnrücklagen |
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Sie stammen aus den erwirtschafteten, nicht ausgeschütteten Gewinnen des abgelaufenen oder früherer Geschäftsjahre. Sie werden also nicht von außen zugeführt, sondern stammen vom Jahresüberschuß. |
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Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben die Gewinnrücklagen weiter zu untergliedern in |
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1. gesetzliche Rücklage |
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2. Rücklage für eigene Anteile |
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3. satzungsmäßige Rücklagen |
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4. andere Gewinnrücklagen |
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