Effektiver Jahreszinssatz nach PAngV (4): Die Ermittlung des Effektivzinssatzes
Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen
bei Effektivzinsfragen sollte immer das
finanzmathematische
Äquivalenzprinzip sein:
Die Leistung des Gläubigers
entspricht der Leistung des Schuldners.
Leistung des Gläubigers = Leistung des Schuldners
(Vgl. Anlage zu § 6 PAngV)
Leistungen und Gegenleistung müssen dabei auf einen gemeinsamen Zeitpunkt bezogen werden, damit sie tatsächlich vergleichbar werden.
Wählt man als gemeinsamen Bezugszeitpunkt den Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, so sind die künftigen Ratenzahlungen des Darlehensnehmers und die Begleichung der am Ende der Zinsbindung noch offenen Restschuld auf den Zeitpunkt der Darlehensauszahlung abzuzinsen. Bei monatlicher Ratenzahlung ist die erste Rate also über einen Monat (=1/12 des Jahres), die zweite über zwei Monate usw. abzuzinsen.
In unserem Beispiel würde sich hieraus ergeben:
Die große Unbekannte ist natürlich
die Zinsrate i,
mit der abzuzinsen ist. Es ist die Zinsrate, die tatsächlich
die Leistungen von Gläubiger und Schuldner gleichwertig werden
läßt, der als Dezimalzahl ausgedrückte Effektivzinssatz.
Bevor
Sie sich in dem fruchtlosen Versuch aufopfern, die obige Gleichung
nach i
aufzulösen - probieren Sie einfach! Setzen Sie Versuchszinssätze
ein und nähern Sie sich damit dem gewünschten Ergebnis
an. Ich bin dabei auf einen Zinssatz von rund 7,291153517% gekommen
- alles klar?
Auch Kalkulationsprogramme gehen im Prinzip nicht
anders vor, nur eben schneller :-).
Zwei Möglichkeiten, wie
Sie hier MS-Excel einschalten können, habe ich Ihnen in einer
-Datei beschrieben.
Falls Sie angehalten sind, das Problem manuell mit Hilfe eines Taschenrechners zu lösen, können Sie zweckmäßigerweise so vorgehen:
Zinsen Sie die Schuldnerzahlungen
statt mit dem Jahreszinssatz
mit dem konformen Monatszinssatz ab:
Jetzt können Sie auf Ihre
Kenntnisse aus der Rentenrechnung zurückgreifen und den
Rentenbarwertfaktor anwenden, so daß Sie eine ganz wesentliche
Vereinfachung des Formelmonstrums erreichen:
Formen Sie um:
Sie müssen also den konformen
Monatszinssatz suchen, der die Differenz zwischen den barwertigen
Leistungen des Darlehensnehmers und den barwertigen Leistungen
des Darlehensgebers gleich 0 werden läßt (suchen Sie also den
internen Zinsfuß als Monatszinssatz).
Ich
bezeichne diese Differenz im weiteren mit dem Symbol C.
Wer sich in der Investionsrechnung auskennt, wird hierin unschwer
den Kapitalwert erkennen.
Gehen Sie nun nach dem Versuch-Irrtum-Prinzip
vor. Versuchen Sie mit einem Zinssatz Ihrer Wahl dahin zu gelangen,
daß C
tatsächlich den Wert 0 annimmmt.
Setzen Sie z.B. zunächst
einen Zinssatz von 0,5% an so ergibt sich ein C
von 3.889 (aus j1
= 0,005 resultiert also ein C1
von +3.889).
Starten Sie einen zweiten Versuch mit einem
j2
= 0,006, so errechnen Sie hieraus ein C2
von -514,89.
Sie haben nun zwei Wertepaare erhalten, zwischen
denen Sie linear interpolieren können.
Die rechnerische lineare Interpolation
kann vorgenommen werden mit Hilfe der Formel
Setzen Sie die ermittelten Versuchswerte
ein, und Sie erhalten
Abschließend muß
noch der so ermittelte konforme Monatszinssatz j in
den entsprechenden
Jahreszinssatz i umgerechnet werden.
PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte
PangV (2): Der Tilgungsplan der Bank
PAngV (3): Das Vergleichskonto nach PAngV
PAngV (4): Die Ermittlung des Effektivzinssatzes
PAngV (5): Eine mögliche Interpretation des Annuitätendarlehens