Effektiver Jahreszinssatz nach PAngV (3): Das Vergleichskonto nach PAngV
Die Modalitäten, nach denen Zins- und Tilgungsverrechnungen in den Tilgungsplan der Bank einfließen, sind Vertragsgegenstand. Sie können also durchaus in jedem Falle spezifisch ausgestaltet werden. Kreditverträge sind folglich nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. Auch bei scheinbar gleichen Konditionen können unterschiedliche Belastungen für den Kreditnehmer entstehen.
vgl. unterschiedliche Varianten der Zins- und Tilgungsverrechnung
Demgegenüber wird durch den Gesetzgeber in der Preisangabeverordnung zwingend ein einheitliches Abrechnungsmodell vorgegeben, um den Vergleich zu ermöglichen.
(vgl. § 6 PAngV)
Beim Aufstellen des Vergleichskontos nach Preisangabenverordnung gilt:
1. Es sind die tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers
und des Kreditnehmers zugrundezulegen.
Die Vergleichsrechnung beginnt deshalb
mit dem effektiv ausgezahlten
Darlehensbetrag (im Beispiel nur 98% des vertraglich fixierten Darlehensbetrages,
also 196.000 EUR).
2. Alle Leistungen sind taggenau abzurechnen.
Unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen werden
im Vergleichskonto die Zahlungen zu dem Zeitpunkt zins- und tilgungswirksam
verrechnet, in dem sie geleistet werden.
Die gezahlte Rate vermindert die Restschuld des Darlehensnehmers
sofort.
Im gleichen Zeitpunkt wird dem Darlehensnehmer
der Preis für die Kreditinanspruchnahme während zurückliegenden
Periode - also der Zins - in Rechnung gestellt. Für die Zeitberechnung
gilt: Das Jahr wird mit 365 bzw. 366 Tagen oder 52 Wochen oder 12 gleich
langen Standardmonaten angesetzt. Ein Standardmonat hat eine Länge von 365/12
Tagen = 30,41666 Tagen (unabhängig davon, ob es sich um ein
Schaltjahr handelt). Dieser Zins
wird dem künftig zu verzinsenden Kapital zugeschlagen (kapitalisiert).
Bei unterjähriger Ratenzahlungen resultiert aus
dieser Vorgehensweise ein unterjähriger Zinseszinseffekt,
der nach neuer Preisangabenverordnung im effektiven Jahreszins
berücksichtigt wird. Die PAngV legt deshalb fest:
3. Auch im unterjährigen Bereich ist exponentiell zu rechnen.
Der
angegebene Effektivzinssatz ist ein Jahreszinssatz.
Wenn monatliche oder quartalsweise Ratenzahlungen erfolgen,
müssen die Zinsen für den zurückliegenden Monat
bzw. das zurückliegende Quartal berechnet werden. Hierzu
wird der entsprechende Monats- bzw. Quartalszinssatz
benötigt. Der Jahreszinssatz muß in einen unterjährigen
Periodenzinssatz umgerechnet werden. Dieser muß zum gleichen
Ergebnis führen wie der Jahreszinssatz.
Also: wenn ein
Anfangskapital K0
genau 1 Jahr lang verzinst wird, so muß das Endkapital
Km
gleichhoch sein - gleichgültig ob einmal mit der Jahreszinsrate
i (= Zinssatz/100)
oder m-mal
mit der konformen Periodenzinsrate jkonform
aufgezinst wurde:
Durch
Umstellen erhält man
nähere Erläuterungen zum Problem unterjähriger Zinsrechnung
Im vorliegenden Beispiel sind gegeben
a) der effektive Jahreszinssatz mit 7,29%, als Rate ausgedrückt 0,0729
b) 12 Zinsberechnungen innerhalb eines Jahres.
Hieraus kann zunächst der zum Jahreszinssatz konforme Monatszinssatz bestimmt
werden
Probe:
100 EUR, einmal verzinst mit 7,29 %
p.a., wachsen in einem Jahr auf
100 EUR, monatlich mit 0,588 % und Zinseszins verzinst, wachsen auf
Beachten Sie bitte den Unterschied zum relativen
Monatszinssatz, der in der üblichen kaufmännischen Rechnung,
so auch im Tilgungsplan der Bank, Anwendung findet. Dort wäre
zu rechnen
Auf Basis der geschilderten Vorgehensweise kann nun das Vergleichskonto nach PAngV aufgestellt werden.
Anmerkung:
Das nachfolgende Vergleichskonto
wurde nicht mit gerundeten, sondern exakten Werten des effektiven
Jahreszinssatzes bzw. des konformen Monatszinssatzes durchgerechnet.
Falls Sie jetzt also manuell nachrechnen, werden Sie u.U. geringfügig
abweichende
Ergebnissse erhalten.
Vorgang |
Betrag |
Saldo |
Auszahlung |
196.000,00 |
196.000,00 |
1. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.152,85 |
195.952,85 |
2. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.152,57 |
195.905,43 |
3. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.152,30 |
195.857,72 |
4. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.152,02 |
195.809,74 |
5. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.151,73 |
195.761,47 |
6. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.151,45 |
195.712,92 |
7. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.151,16 |
195.664,08 |
8. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.150,88 |
195.614,96 |
9. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.150,59 |
195.565,55 |
10. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.150,30 |
195.515,84 |
11. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.150,00 |
195.465,85 |
12. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.149,71 |
195.415,56 |
13. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.149,41 |
195.364,97 |
14. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.149,12 |
195.314,09 |
15. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.148,82 |
195.262,91 |
16. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.148,52 |
195.211,42 |
17. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.148,21 |
195.159,64 |
18. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.147,91 |
195.107,55 |
19. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.147,60 |
195.055,15 |
20. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.147,29 |
195.002,45 |
21. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.146,98 |
194.949,43 |
22. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.146,67 |
194.896,10 |
23. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.146,36 |
194.842,46 |
24. Rate |
- 1.200,00 |
|
Zinsen |
+ 1.146,04 |
194.788,51 |
Restschuld am Ende der Zinsbindung gemäß Vergleichskonto nach PAngV |
Bis auf eine vernachlässigbare Rundungsdifferenz stimmt die Restschuld am Ende der Zinsbindung beim Vergleichskonto nach PAngV mit der des Tilgungsplans der Bank überein. Der anfängliche effektive Jahreszinssatz wurde somit korrekt angegeben.
PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte
PangV (2): Der Tilgungsplan der Bank
PAngV (3): Das Vergleichskonto nach PAngV
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PAngV (4): Die Ermittlung des Effektivzinssatzes
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