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Effektiver Jahreszinses nach PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte

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Der Preis für Verbraucherkredite ist gemäß § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) als effektiver Jahreszins anzugeben:

Aus der insbesonder in der Anlage zu ยง 6 PAngV enthaltenen Rechenvorschrift des Gesetzgebers läßt sich eine Arbeitsanweisung zur Überprüfung der Richtigkeit eines angegebenen Effektivzinssatzes ableiten:

1. Schritt:

Stelle den Tilgungsplan der Bank auf.
Dieser ist gemäß den vertraglich vereinbarten Modalitäten abzurechnen.

2. Schritt:

Stelle ein Vergleichskonto auf.
Dieses ist nach den Vorschriften der PAngV mit Hilfe des angegebenen Effektivzinssatzes abzurechnen.

3. Schritt:

Vergleiche das Ergebnis beider Rechnungen.
Nur wenn beide Rechnungen - durchgeführt nach unterschiedlichen Vorschriften und mit unterschiedlichen Zinssätzen - zum gleichen Endergebnis führen, ist der Effektivzinssatz korrekt angegeben worden.

Arbeiten Sie sich am besten in der folgenden Reihenfolge durch:

PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte (auf dieser Seite befinden Sie sich)

PangV (2): Der Tilgungsplan der Bank

PAngV (3): Das Vergleichskonto nach PAngV

PAngV (4): Die Ermittlung des Effektivzinssatzes

PAngV (5): Eine mögliche Interpretation des Annuitätendarlehens

 

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