Effektiver Jahreszinses nach PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte
Der Preis für Verbraucherkredite ist gemäß § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) als effektiver Jahreszins anzugeben:
Aus der insbesonder in der Anlage zu ยง 6 PAngV enthaltenen Rechenvorschrift des Gesetzgebers läßt sich eine Arbeitsanweisung zur Überprüfung der Richtigkeit eines angegebenen Effektivzinssatzes ableiten:
1. Schritt:
Stelle den Tilgungsplan der Bank auf.
Dieser ist gemäß
den vertraglich vereinbarten Modalitäten abzurechnen.
2. Schritt:
Stelle ein Vergleichskonto auf.
Dieses ist nach den Vorschriften
der PAngV mit Hilfe des angegebenen Effektivzinssatzes abzurechnen.
3. Schritt:
Vergleiche das Ergebnis beider Rechnungen.
Nur wenn beide
Rechnungen - durchgeführt nach unterschiedlichen Vorschriften
und mit unterschiedlichen Zinssätzen - zum gleichen Endergebnis
führen, ist der Effektivzinssatz korrekt angegeben worden.
Arbeiten Sie sich am besten in der folgenden Reihenfolge durch:
PangV (1): Inhalt und Lösungsschritte (auf dieser Seite befinden Sie sich)
PangV (2): Der Tilgungsplan der Bank
PAngV (3): Das Vergleichskonto nach PAngV
PAngV (4): Die Ermittlung des Effektivzinssatzes
PAngV (5): Eine mögliche Interpretation des Annuitätendarlehens