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 Bilanzierungswahlrechte

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Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte bestehen z.B. für

 Handelsrechtliche Passivierungswahlrechte bestehen z.B. für

Ausübung der Wahlrechte

In der Steuerbilanz gilt (vereinfachend dargestellt - im Einzelfall prüfen!))
für handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte ein Aktivierungsgebot,
für handelsrechtliche Passivierungswahlrechte ein Passivierungsverbot.

 

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