Bilanzierungsfähigkeit
Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Es ist zunächst zu prüfen, ob sich das betreffende Objekt einer der folgenden Kategorien zuordnen läßt. Von den konkreten Umständen des Einzelfalls wird abstrahiert.
In der Handelsbilanz |
Vermögensgegenstände |
Eigenkapital |
In der Steuerbilanz |
positives Wirtschaftsgut |
negatives
Wirtschaftsgut |
In Handels- und Steuerbilanz |
Posten
der Rechnungsabgrenzung |
Eine handelsrechtliche gesetzliche Definition des Vermögensgegenstandes existiert nicht.
Steuerrechtlich handelt es sich bei einem postiven Wirtschaftsgut um
Negative (passive) Wirtschaftsgüter sind
Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
Kann
die Frage nach der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit
bejaht werden, ist nach den konkreten Umständen des
Einzelfalls zu prüfen, ob auch im konkreten Fall Bilanzierungsfähigkeit
vorliegt.
Das ist nur dann gegeben, wenn die folgenden
drei Kriterien erfüllt werden:
Bilanzansatz-Entscheidung im HGB-Abschluss
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