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Bewertung des Anlagevermögens

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Für Bewertungszwecke ist eine weitere Untergliederung des Anlagevermögens erforderlich, insbesondere ist zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen zu differenzieren.

Abnutzbares Anlagevermögen

Bilanzierung zu "fortgeführten Anschaffungskosten", d.h. es erfolgt eine planmäßige Abschreibung
[vgl. § 253 (3) HGB].

Darüber hinaus besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wenn die tatsächlich eingetretene Wertminderung die geplante voraussichtlich dauerhaft übersteigt.
Ist diese Wertminderung voraussichtlich jedoch nur vorübergehender Natur, ist die außerplanmäßige Abschreibung bei abnutzbaren Anlagegütern ausgeschlossen.
[§253 (3) Satz 4 wird für Kreditinstitute durch § 340e (1) Satz 3 präzisieret.]

 Nicht abnutzbares Anlagevermögen

 ... kann nur außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Dabei ist zu unterscheiden, ob die eingetretene Wertminderung voraussichtlich dauerhaft oder nur vorübergehend ist.

Bei nur vorübergehender Wertminderung besteht das Recht, nicht die Pflicht, auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, wenn es sich bei den betreffenden Vermögengensgegenständen um

handelt.

Dauerhafte Wertminderung:
Hier besteht eine Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag.

Aus diversen Fundquellen im HGB läßt sich nebenstehendes Übersichtsschema konstruieren.

Anlagevermögen (AV)

Sachanlagen

Finanzanlagen

abnutzbares AV

nicht abnutzbares AV

Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung

Gebäude

Grund und Boden bebauter Grundstücke,
unbebaute Grundstücke

Wertpapiere und Forderungen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen

Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen

planmäßige Abschreibung

PFLICHT
§ 253 (1) Satz 1

VERBOT

außerplanmäßige Abschreibung

 

bei nur vorübergehender Wertminderung

VERBOT
§ 340e (1) Satz 3

WAHLRECHT
§ 253 (3) S. 4 in Verbindung mit
§ 340 e (1) S. 3

bei dauernder Wertminderung

PFLICHT
§ 253 (3) Satz 3

 

 

 

 

 

 

 

BEACHTEN:
Dient das Anlagegut der Herstellung umsatzsteuerfreier Bankdienstleistungen (und das ist in den meisten Fällen gegeben), ist die Vorsteuer zu aktivieren und mit dem Anlagegut abzuschreiben.


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