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 außerplanmäßige Abschreibung nach Handelsrecht

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Tageswert am Bilanzstichtag < (fortgeführte) Anschaffungs-/Herstellungskosten

 

 

 

Umlaufvermögen

Anlagevermögen

dauernde Wertminderung

vorübergehende Wertminderung

bei Nicht-Finanzanlagen

bei Finanzanlagen

§ 253(4)

§ 253 (3) S. 3

§ 253 (3) S.4

Pflicht

Verbot

Wahlrecht

zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen

 

Steuerrechtlich werden "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen" (AfaA) neben der "Absetzung für Abnutzung" (AfA) vorgenommen.
Die AfaA ist nicht statthaft bei beweglichen Anlagegütern, wenn bei diesen die AfA degressiv erfolgt
[§ 7 (2) S.4 EStG]. Hier ist zu prüfen, ob eine "Teilwertabschreibung" nach § 6 EStG möglich ist (nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung).

 

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