außerplanmäßige Abschreibung nach Handelsrecht
Tageswert am Bilanzstichtag < (fortgeführte) Anschaffungs-/Herstellungskosten |
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Umlaufvermögen |
Anlagevermögen |
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dauernde Wertminderung |
vorübergehende Wertminderung |
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bei Nicht-Finanzanlagen |
bei Finanzanlagen |
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§ 253(4) |
§ 253 (3) S. 3 |
§ 253 (3) S.4 |
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Pflicht |
Verbot |
Wahlrecht |
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zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen |
Steuerrechtlich
werden "Absetzungen für außergewöhnliche technische
oder wirtschaftliche Abnutzungen" (AfaA) neben
der "Absetzung für Abnutzung" (AfA) vorgenommen.
Die
AfaA ist nicht statthaft bei beweglichen Anlagegütern,
wenn bei diesen die AfA degressiv erfolgt
[§ 7 (2)
S.4 EStG]. Hier ist zu prüfen, ob eine "Teilwertabschreibung"
nach § 6 EStG möglich ist (nur bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung).
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