Zeitwert des Optionsscheins
Die Y-Aktie wird aktuell zu einem Preis von 95 € gehandelt.
Ein Kaufoptionsschein auf die Y-Aktie hat einen Ausübungspreis von 110 €. Er besitzt somit keinen inneren Wert ( der Ausübungspreis liegt über dem aktuellen Preis des Basisinstruments, der Schein ist "aus dem Geld").
Gleichzeitig wird jedoch im Handel mit dem Optionsschein ein Preis von 20 Euro festgestellt.
Dass der Schein keinen inneren Wert aufweist, zeigt lediglich, dass es aktuell günstiger ist, das Basisinstrument direkt zu kaufen bzw. zu verkaufen - der Umweg über den Optionsschein würde sich nur dann nicht lohnen, wenn das Optionsrecht sofort ausgeübt werden müsste.
Besteht allerdings die Chance, dass
zu einem späteren Zeitpunkt die erwartete Konstellation
noch eintritt, so wird man unter Umständen bereit sein,
für diese Chance einen Preis zu zahlen. Es ist sicher
eine Überlegung wert, ob es sich lohnt, das Recht zu
kaufen, z.B. innerhalb der nächsten beiden Jahre die
Y-Aktie zu 110 Euro zu erwerben, wenn sie gegenwärtig
zu 95 Euro notiert.
Der Optionsschein besitzt
also eine Wertkomponente, die an die Zeit gekoppelt
ist, einen Zeitwert.
Der Zeitwert ist der "Unsicherheitsaufschlag", der u.a. die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswerts bis zur Fälligkeit des Optionsscheins widerspiegelt. Für den Erwerber des Optionsscheins ist es ein Aufpreis, den er für die Eintrittswahrscheinlichkeit des (für ihn günstigen) Ereignisses zu zahlen bereit ist. Für den Emittenten ist es eine Prämie dafür, daß er das Risiko des (für ihn ungünstigen) Ereigniseintritts zu übernehmen bereit ist.
Für
den Optionsschein auf die Y-Aktie ist im Beispiel zu errechnen
Weil kein innerer Wert vorhanden ist, kann der Preis des Optionsscheins im vorliegenden Fall nur aus seinem Zeitwert erklärt werden.
Der Zeitwert eines Optionsscheins wird im Zeitablauf abnehmen.
Bei Fälligkeit besitzt der Optionsschein keinen Zeitwert mehr.