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Break-Even-Punkt

Beipiel:
Ein Kauf-Optionsschein hat folgende Ausstattung:

aktueller Kurs des Optionsscheins

20 €

Aktueller Kurs der Aktie (Basisinstrument)

95 €

Basispreis (strike)

110 €

Optionsverhältnis

1 Aktie pro Optionsschein

Welchen Preis muss das Basisinstrument erreichen, damit ein Optionsscheinkäufer sein Optionsrecht verlustfrei ausüben könnte? Der Vorteil, der durch die Ausübung erreicht wird, muß so hoch sein, daß dadurch der für den Optionsschein gezahlte Preis (in der Praxis natürlich auch die Transaktionskosten) abgedeckt wird.

Im Beispiel müßte die Aktie auf 130 € steigen, damit dieses Ziel erreicht wird (= 110 €, die bei Ausübung der Kaufoption für die Aktie zu zahlen sind sowie 20 €, die für den Optionsschein gezahlt werden).

link zur Veranschaulichung: GuV-Profil

Bei einem Kauf-Optionsschein gilt

break-even =

Bei einem Verkaufs-Optionsschein gilt

break-even =

Natürlich hat diese Gewinnschwelle nur dann einen Sinn, wenn Sie die Absicht haben, Ihr Optionsrecht auch auszuüben.

Für den (Normal-)Fall, dass Sie den Optionsschein gewinnbringend oder zumindest verlustfrei wieder verkaufen wollen, muss der Verkaufserlös des Optionsscheins mindestens den Kaufpreis des Scheins zuzüglich der Transaktionskosten erreichen.


[Innerer Wert][Zeitwert][Aufgeld][Hebel][Delta][Break-Even-Punkt]