Innerer Wert des Optionsscheins
Beispiel
1:
Sie könnten die X-Aktie heute
an der Börse zum Preis von 110 €
erwerben.
Wie würden Sie einen Optionsschein bewerten,
wenn er Ihnen die Möglichkeit bietet, eine dieser Aktien zum
Preis von 95 € zu erwerben? Wieviel dürften Sie für den Optionsschein
maximal bieten, damit der Umweg über den Optionsscheinkauf
gegenüber dem Direkterwerb der Aktie für Sie nicht nachteilig
wird? (Erwerbsspesen werden hier und im folgenden ausgeblendet.)
|
Direkterwerb |
Umweg über Optionsschein |
Preis der Aktie |
110,00 € |
95,00 € |
+ Preis des Opt.-scheins |
0,00 € |
15,00 € |
insgesamt |
110,00 € |
110,00 € |
Sie
dürften dem Optionsschein also höchstens eine Wertschätzung
von 15 € entgegenbringen.
Auch
der Inhaber eines Optionsscheines würde in dieser Situation
sicher in gleicher Weise an dessen Bewertung herangehen.
Er könnte die Aktie durch Ausübung des im Optionsschein
verbrieften Rechts zu 95 € beziehen, während er
an der Börse 110 € zahlen müßte. Will er keinen finanziellen
Nachteil erleiden, so muß er für den Schein mindestens
15 € verlangen.
Bei
dem so ermittelten Wert handelt es sich um den "inneren
Wert" des Optionsscheins.
Der
innere Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ausübungspreis
und dem Kurs des Basisinstruments, wobei das Optionsverhältnis
zu berücksichtigen ist.
Für einen Kaufoptionsschein
gilt:
Beispiel 2:
Die X-Aktie könnte heute für 110 Euro an der Börse verkauft
werden.
Wie würden Sie einen Optionsschein bewerten,
der Ihnen das Recht verbrieft, diese Aktie heute für
125 Euro zu verkaufen? Wieviel dürften Sie für den Optionsschein
maximal bieten, damit der Umweg über den Optionsscheinkauf
gegenüber dem Direktverkauf der Aktie für Sie nicht nachteilig
wird?
|
Direktverkauf |
Umweg über Optionsschein |
Erlös aus Aktienverkauf |
110,00 € |
125,00 € |
- Kaufpreis des Optionsscheins |
0,00 € |
15,00 € |
Nettoerlös |
110,00 € |
110,00 € |
Auch hier kann man also schlußfolgern:
Für
einen Verkaufsoptionsschein gilt
Der innere Wert des Optionsscheins kann nicht negativ werden, weil keine Pflicht zur Ausübung des in ihm verbrieften Optionsrechts besteht.
Moneyness: im Geld - am Geld - aus dem Geld
Wenn
der Optionsschein einen inneren Wert besitzt, so ist
er "im Geld" (in the money).
Kaufoptionsscheine
sind somit "im Geld", wenn der Ausübungspreis
unter dem aktuellen Preis des Basisinstruments liegt.
Verkaufsoptionsscheine
sind im Geld, wenn der Ausübungspreis über dem aktuellen
Kurs des Basisinstruments liegt.
Wenn
er keinen inneren Wert besitzt, so ist der Optionsschein "aus
dem Geld" (out of the money).
Kaufoptionsscheine
sind "aus dem Geld", wenn der Ausübungspreis
über dem aktuellen Preis des Basisinstruments liegt.
Verkaufsoptionsscheine
sind "aus dem Geld", wenn der Ausübungspreis
unter dem aktuellen Preis des Basiinstruments liegt.
Wenn der Ausübungspreis genau dem aktuellen Preis des Basisinstruments entspricht, so ist der Optionsschein "am Geld" (at the money).