Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
... ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung nachgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres.
Der Posten Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag taucht
nur dann in der Bilanz auf, wenn die Bilanz
vor
Ergebnisverwendung aufgestellt wurde.
Werden dagegen bereits im Zuge der Bilanzerstellung Teile des Jahresüberschusses den Gewinnrücklagen zugeführt, so kann der Jahresüberschuss nicht mehr als Bilanzposten auftauchen. An seine Stelle tritt dann der Posten Bilanzgewinn. Dieser ist damit der verbliebene Rest eines bereits teilweise verwendeten Jahresübersschusses, eventuell zuzüglich eines vorhandenen Gewinnvortrags.
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