Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
... ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung nachgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres.
Der Posten Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag taucht
nur dann in der Bilanz auf, wenn die Bilanz
vor
Ergebnisverwendung aufgestellt wurde.
Werden dagegen bereits im Zuge der Bilanzerstellung
Teile des Jahresüberschusses den Gewinnrücklagen zugeführt, so kann der Jahresüberschuss
nicht mehr als Bilanzposten auftauchen. An seine Stelle tritt dann der Posten
Bilanzgewinn. Dieser ist damit der verbliebene
Rest eines bereits teilweise verwendeten Jahresübersschusses, eventuell zuzüglich
eines vorhandenen Gewinnvortrags.
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