Bilanzierung vor Ergebnisverwendung
Beispiel:
Die
Geschäftsführer der X GmbH stellten den Jahresabschluß
und den Lagebericht für das Jahr 2000 im März 2001 auf.
Der
laut Gewinn- und Verlustrechnung im Jahre 2000 erwirtschaftete
Jahresüberschuß beläuft sich auf 300.000 EUR.
Der
Jahresüberschuß wird In der Bilanz zum 31.12.2000 ausgewiesen
(EUR):
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Passiva |
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A. Eigenkapital |
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I. Gezeichnetes Kapital |
800.000,00 |
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II. Kapitalrücklage |
100.000,00 |
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III. Gewinnrücklagen |
250.000,00 |
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IV. Gewinnvortrag |
50.000,00 |
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V. Jahresüberschuß |
300.000,00 |
1.500.000,00 |
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Die Gesellschafterversammlung beschließt z.B. im Juli 2001
die Feststellung des Jahresabschlusses und
die Verwendung des Ergebnisses (d.h.: wie soll der in 2000 erwirtschaftete Jahresüberschuß in 2001 verwendet werden).
Die Gesellschafter beschließen z.B., den Gewinn wie folgt zu verwenden:
Der Ergebnisverwendungsbeschluß läßt sich in dieser Form darstellen:
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Jahresüberschuß |
300.000,00 |
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+ Gewinnvortrag |
50.000,00 |
350.000,00 |
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- Einstellung in Gewinnrücklagen |
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180.000,00 |
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- Gewinnausschüttung |
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160.000,00 |
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= Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
10.000,00 |
Die
Buchung der Gewinnverwendung erfolgt im Jahr 2001.
Daraus
lassen sich bereits jetzt die folgenden Eigenkapitalpositionen
für die Bilanz zum 31.12.2001 ableiten:
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Passiva |
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A. Eigenkapital |
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I. Gezeichnetes Kapital |
800.000,00 |
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II. Kapitalrücklage |
100.000,00 |
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III. Gewinnrücklagen |
430.000,00 |
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IV. Gewinnvortrag |
10.000,00 |
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Lediglich die Position "V. Jahresüberschuss" ist noch offen. Sie wird sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2001 ergeben.
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