Sie sind hier:

home>Studierstube>Rechnungswesen>Jahresabschluss (BilMoG)>Bilanz(BilMog)>Bewertung>planm.Abschreibung>Absetzung für Substanzverringerung

Absetzung für Substanzverringerung [§ 7 (6) EStG]

 zurück

... trifft insbesondere für Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Unternehmen zu, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen. Hier wird der Absetzung das Maß des eingetretenen Substanzverzehrs zugrundegelegt.