Handelsrechtliche Wertansätze für Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände |
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Höchstmöglicher
Wertansatz: Ausnahmen:
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entsprechend ... |
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Anlagegegenstände |
Umlaufgegenstände |
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abnutzbar |
nicht abnutzbar |
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§ 253 (3) HGB:
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§ 253 (4) HGB: Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Wert |
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Steuerrechtliche GWG-Regelungen
GWG = bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzungsfähig sind und deren AHK bestimmte Grenzen nicht überschreiten Planmäßige AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist immer möglich, AHK bis 250 €: Sofortabschreibung statthaft AHK über 250 € bis 800 €: Sofortabschreibung statthaft.Alternative: Ausübung des Wahlrechts gem. § 6 (2a) EStG: Bei AHK über 250 € bis 1.000 € Einstellung in einen Sammelposten (Pool). Lineare Abschreibung des Pools im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20%. Das Wahlrecht ist für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich anzuwenden!
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Bewertungsvereinfachungsverfahren bei Vorratsvermögen: Festbewertung v. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen [§240 (3) HGB] Gruppenbewertung
(einfach gewogener oder gleitend gewogener Durchschnitt Sammelbewertung
(Verbrauchfolgeverfahren Fifo oder Lifo) |
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