Diskontkredit (1/3)
Es werden behandelt:
Jahresabschluss und Bilanzausweis
Die
Einräumung
des Diskontkredits wird nicht gebucht (das Limit
wird im Einreicherobligo vermerkt).
Erst die Inanspruchnahme
des Kredits durch Einreichung von Wechselmaterial zum
Diskont löst Buchungen aus.
Der
Wechseleinreicher erhält den aktuellen Wert des Wechsels
(Barwert) gutgeschrieben.
Die Ermittlung des Barwerts erfolgt
hier nicht finanzmathematisch, sondern kaufmännisch:
Der
Barwert ergibt sich, indem vom Nennwert des Wechsels
der Diskont abgezogen wird
Diskonttage = Zeitraum
der Verzinsung (Restlaufzeit des Wechsels):
beginnt
am Tag nach der Wertstellung und endet mit Zahlungstag;
Zahlungstag = der
Tag, an dem erstmals Zahlung verlangt werden kann;
grundsätzlich
gilt Zahlungstag = Verfalltag,
Ausnahme: Verfalltag
ist ein Samstag, Sonntag, Feiertag - dann ist der
Zahlungstag der nächste Werktag;
Berechnung des Diskonts erfolgt nach Eurozinsmethode (act/360).
Beispiel:
Die
Handelsbank AG kauft am 15.10. von der Industrie GmbH
einen notenbankfähigen Wechsel über 15.000,00 Euro, fällig
am 15.01. nächsten Jahres, zahlbar in Berlin,
Diskontsatz
4,5 % p.a.
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Diskont |
172,50 € |
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Wechselbetrag |
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14.872,50 € |
Barwert |
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15.10. d.J. |
92 Diskonttage |
15.01. n.J. |
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(Okt = 16 Tage |
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Soll |
Haben |
1) Buchung der Wechseldiskontierung |
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Diskontwechsel |
15.000 |
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Kunden-KK |
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14.872,50 |
Diskonterträge |
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172,50 |
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Diskontkredit (2/3): Kontoabschluss und Bilanzausweis beim Diskontkredit |
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