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Diskontkredit (1/3)

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Es werden behandelt:

Wechseldiskontierung

Jahresabschluss und Bilanzausweis

Fälligkeit des Wechsels

Rückrechnung vor Verfall

Wechselprotest

Die Einräumung des Diskontkredits wird nicht gebucht (das Limit wird im Einreicherobligo vermerkt).
Erst die Inanspruchnahme des Kredits durch Einreichung von Wechselmaterial zum Diskont löst Buchungen aus.

Wechseldiskontierung

Der Wechseleinreicher erhält den aktuellen Wert des Wechsels (Barwert) gutgeschrieben.
Die Ermittlung des Barwerts erfolgt hier nicht finanzmathematisch, sondern kaufmännisch:
Der Barwert ergibt sich, indem vom Nennwert des Wechsels der Diskont abgezogen wird

Diskonttage = Zeitraum der Verzinsung (Restlaufzeit des Wechsels):
beginnt am Tag nach der Wertstellung und endet mit Zahlungstag;

Zahlungstag = der Tag, an dem erstmals Zahlung verlangt werden kann;
grundsätzlich gilt Zahlungstag = Verfalltag,
Ausnahme: Verfalltag ist ein Samstag, Sonntag, Feiertag - dann ist der Zahlungstag der nächste Werktag;

Berechnung des Diskonts erfolgt nach Eurozinsmethode (act/360).

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Beispiel:
Die Handelsbank AG kauft am 15.10. von der Industrie GmbH einen notenbankfähigen Wechsel über 15.000,00 Euro, fällig am 15.01. nächsten Jahres, zahlbar in Berlin,
Diskontsatz 4,5 % p.a.

 

Diskont

 172,50 €

 

Wechselbetrag
 = Nennwert
= 15.000 €

 

 

 

14.872,50 €

Barwert

 

 

 

 

15.10. d.J.

92 Diskonttage

15.01. n.J.

 

 

(Okt = 16 Tage
Nov = 30 Tage
Dez = 31 Tage
Jan  = 15 Tage)

 

 

 

Soll

Haben

1) Buchung der Wechseldiskontierung

Diskontwechsel

15.000

 

Kunden-KK

 

14.872,50

Diskonterträge

 

172,50

 


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