Einzelwertberichtigung (EWB) auf Forderungen
Wenn konkret belegbare Ausfallrisiken festgestellt werden, ist die Höhe der davon betroffenen Kreditforderungen im einzelnen zu berichtigen.
Die
Wertberichtigung erfolgt buchungstechnisch mittels indirekter
Abschreibung:
Das Hauptbuchkonto Kundenkontokorrent
wird nicht berührt. Ebensowenig wird der Schuldenstand auf dem Personenkonto
des Schuldners reduziert. Damit ist gesichert, dass
der Bankkunde über seinen Kontoauszug nichts von der vorgenommenen Wertberichtigung
erfährt. Auf diese Weise besteht das Kreditinstitut einerseits gegenüber dem
Kreditnehmer weiterhin auf der vertragskonformen Bedienung des Kredits, zeigt
aber andererseits dem Bilanzleser, für wie werthaltig es seine Forderung einschätzt.
Beispiel:
Der
Bestand der Forderungen an Kunden beträgt vor Durchführung
der Wertberichtigungen
5.000.000 €. Über das Vermögen
eines Schuldners wurde das Insolvenzverfahren eröffnet;
die Ausfallquote wird voraussichtlich 30 % betragen.
Die Höhe der Forderung an den Kreditnehmer beträgt 30.000
€.
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In
der Bilanz wird der vorsichtig bewertete (wertberichtigte)
Forderungsbestand ausgewiesen.
Der EWB-Bestand wird
aktivisch vom Forderungsbestand abgesetzt und nicht separat
ausgewiesen:
Debitoren |
5.000.000 |
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- EWB |
9.000 |
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Aktiva |
Bilanz |
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= Wertansatz in der Bilanz |
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4. Forderungen an Kunden 4.991.000 |
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Im Zuge der Inventur ist zu prüfen, in welcher Höhe Einzelwertberichtigungen am Bilanzstichtag vorzunehmen sind. Der auf dem Konto EWB vorhandene Bestand ist entsprechend erfolgswirksam anzupassen.
Einzelwertberichtigungen auf Avalforderderungen werden als Rückstellungen passiviert.
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