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Steuertarif
Steuertarif
= tabellarische, formelmäßige oder graphische Zusammenstellung, die für jede beliebige Höhe der Bemessungsgrundlage einer Steuerart den entsprechenden „Steuersatz“ angibt.
Durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage erhält man die Höhe der Steuerschuld.
Steuersatz
... gibt die Steuerschuld an entweder
Nicht in jedem Falle wird der Steuersatz so direkt wie
bei der Umsatzsteuer genannt.
Der Steuersatz versteckt sich häufig hinter
einer etwas komplizierteren Berechnungsvorschrift. Wollen Sie z.B. Ihren Einkommensteuersatz
erfahren, müssen Sie zunächst nach den Vorschriften des EStG Ihre Einkommensteuer
ermitteln (bzw. aus der entsprechenden Tabelle ablesen). Wenn Sie anschließend
Ihre Steuerschuld ins Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen setzen, erhalten
Sie Ihren Steuersatz
Steuersatz = Steuerschuld : Bemessungsgrundlage
Weil die Höhe des Steuersatzes naturgemäß eine fundamentale betriebswirtschaftliche Fragestellung ist, möchte ich diese Problematik etwas näher vorstellen.
Folgen Sie dazu bitte den folgenden Verweisen:
Durchschnittssteuersatz Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz
Freibetrag und Freigrenze
Freibetrag ist der Betrag, der bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt. Freibeträge
dürfen die Bemessungsgrundlage nicht negativ werden lassen.
Beispiel:
"Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nach Abzug der
Werbungskosten ein Betrag von 1550 Euro abzuziehen (Sparer-Freibetrag)... Der
Sparer-Freibetrag ... (darf) nicht höher sein als die um die Werbungskosten
einschließlich einer abzuziehenden ausländischen Steuer geminderten Kapitalerträge."
[§ 20(4) EStG]
Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage
steuerfrei bleibt, bei desssen Überschreiten dann jedoch die volle Bemessungsgrundlage
besteuert wrid.
Beipiel: "Gewinne bleiben steuerfrei, wenn
der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr
weniger als 512 Euro betragen hat." [§ 23(3) S.6]