Sie sind hier:
Grenzsteuersatz
Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) zeigt, welche zusätzliche Steuerschuld aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage resultiert. Er entspricht dem Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage besteuert wird.
mit T = Grenzsteuersatz d = Differential (unendlich kleine Änderung) St = Steuerschuld B = Bemessungsgrundlage Der Grenzsteuersatz ist die erste Ableitung der Steuerfunktion: |
Beispiel (nach ESt-Grundtabelle 2002)
Wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahre 2002 über 9.251 €, aber unter 55.008 € liegt, lautet die Steuerfunktion näherungsweise
Wenn Sie wissen wollen,
wie diese Formel zustande kommt:
Hier
liegt die Herleitung.
Für die Größe "x" hat sich
der Gesetzgeber etwas Besonderes einfallen lassen: Man erhält sie, indem das
zu versteuernde Einkommen auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen
Euro-Betrag abgerundet wird (wenn es nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar
ist) und das Ergebnis um 18 Euro erhöht.
Für ein zu versteuerndes Einkommen
von 30.000 € ergibt sich:
30.000:36=833,33
833*36=29.988
x=29.988+18=30.006.
Bei
einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € ist x=40.014.
Die erste Ableitung der Steuerfunktion lautet
Setzen Sie in diese Gleichung einfach den x-Wert ein, und Sie erhalten den Grenzsteuersatz.
zu versteuerndes Einkommen zvE |
Grenzsteuersatz T |
30.000 € |
|
40.000 € |
|
Vom 30.000sten Euro sind also 34,58 Cent, vom 40.000sten € bereits 40,16 Cent an den Fiskus abzuführen. Oder: Erhöht sich das zu versteuernde Einkommen von 30.000 € auf 30.001 €, so erhöht sich die Steuerschuld um ca. 35 Cent. Gelingt es, das zu versteuernde Einkommen von 30.000 € auf 29.999 € zu verringern, so kann man ca. 35 Cent ESt sparen. |
Durchschnittssteuersatz Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz