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Grenzsteuersatz
Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) zeigt, welche zusätzliche Steuerschuld aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage resultiert. Er entspricht dem Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage besteuert wird.
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 mit T = Grenzsteuersatz d = Differential (unendlich kleine Änderung) St = Steuerschuld B = Bemessungsgrundlage Der Grenzsteuersatz ist die erste Ableitung der Steuerfunktion:  | 
    
Beispiel (nach ESt-Grundtabelle 2002)
Wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahre 2002 über 9.251 €, aber unter 55.008 € liegt, lautet die Steuerfunktion näherungsweise

Wenn Sie wissen wollen, 
wie diese Formel zustande kommt:
Hier 
liegt die Herleitung.
Für die Größe "x" hat sich 
der Gesetzgeber etwas Besonderes einfallen lassen: Man erhält sie, indem das 
zu versteuernde Einkommen auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen 
Euro-Betrag abgerundet wird (wenn es nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar 
ist) und das Ergebnis um 18 Euro erhöht.
Für ein zu versteuerndes Einkommen 
von 30.000 € ergibt sich:
30.000:36=833,33
833*36=29.988
x=29.988+18=30.006.
Bei 
einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € ist x=40.014.
Die erste Ableitung der Steuerfunktion lautet

Setzen Sie in diese Gleichung einfach den x-Wert ein, und Sie erhalten den Grenzsteuersatz.
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             zu versteuerndes Einkommen zvE  | 
        
             Grenzsteuersatz T  | 
    
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             30.000 €  | 
        
             
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             40.000 €  | 
        
             
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             Vom 30.000sten Euro sind also 34,58 Cent, vom 40.000sten € bereits 40,16 Cent an den Fiskus abzuführen. Oder: Erhöht sich das zu versteuernde Einkommen von 30.000 € auf 30.001 €, so erhöht sich die Steuerschuld um ca. 35 Cent. Gelingt es, das zu versteuernde Einkommen von 30.000 € auf 29.999 € zu verringern, so kann man ca. 35 Cent ESt sparen.  | 
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Durchschnittssteuersatz Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz