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Differenzsteuersatz
Der Differenzsteuersatz ergibt sich, indem man die in Euro ausgedrückte Veränderung der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage auf die dadurch ausgelöste Veränderung der Steuerschuld bezieht.
(Mit welchem Satz wird der Veränderungsbetrag der Bemessungsgrundlage durchschnittlich besteuert? Wie stark ist der durchschnittliche Anstieg der Steuer zwischen zwei Punkten der steuerlichen Bemessungsgrundlage?)
mit Tdiff = Differenzsteuersatz Sta = Steuerschuld bei Bemessungsgrundlage Ba Stb = Steuerschuld bei Bemessungsgrundlage Bb Ba = ursprüngliche Bemessungsgrundlage Bb = Bemessungsgrundlage nach Änderung |
Beispiel (nach ESt-Grundtabelle 2002)
Das zu versteuernde Einkommen könnte durch einen Zusatzauftrag von 30.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht werden. |
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zu versteuerndes Einkommen zvE |
Einkommensteuer ESt |
30.000 Euro |
6.418 Euro |
Differenzsteuersatz Tdiff = |
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Die zusätzlich erzielten Einkünfte werden mit 37,40% besteuert. Der Zusatzgewinn reduziert sich durch die Besteuerung auf 6.260 Euro. |
Durchschnittssteuersatz Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz