Sie sind hier:

home>Studierstube>Steuerlehre>Steuertarif>Differenzsteuersatz

Differenzsteuersatz

zurück

Der Differenzsteuersatz ergibt sich, indem man die in Euro ausgedrückte Veränderung der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage auf die dadurch ausgelöste Veränderung der Steuerschuld bezieht.

(Mit welchem Satz wird der Veränderungsbetrag der Bemessungsgrundlage durchschnittlich besteuert? Wie stark ist der durchschnittliche Anstieg der Steuer zwischen zwei Punkten der steuerlichen Bemessungsgrundlage?)

 

mit

Tdiff = Differenzsteuersatz

Sta = Steuerschuld bei Bemessungsgrundlage Ba

Stb = Steuerschuld bei Bemessungsgrundlage Bb

Ba = ursprüngliche Bemessungsgrundlage

Bb = Bemessungsgrundlage nach Änderung

 Beispiel (nach ESt-Grundtabelle 2002)

Das zu versteuernde Einkommen könnte durch einen Zusatzauftrag von 30.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht werden.

zu versteuerndes Einkommen zvE

Einkommensteuer ESt

30.000 Euro
40.000 Euro

6.418 Euro
10.158 Euro

Differenzsteuersatz Tdiff =

Die zusätzlich erzielten Einkünfte werden mit 37,40% besteuert. Der Zusatzgewinn reduziert sich durch die Besteuerung auf 6.260 Euro.

 Durchschnittssteuersatz  Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz

 zurück