Geschäfts- oder Firmenwert
Beispiel:
Ein Untenehmen wird erworben, dessen Übernahmebilanz nach Aufdeckung
stiller Reserven so aussieht:
Aktiva |
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Passiva |
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Anlagevermögen |
100.000 |
Eigenkapital |
60.000 |
Umlaufvermögen |
70.000 |
Verbindlichkeiten |
110.000 |
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170.000 |
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170.000 |
Der Kaufpreis betrage 90.000 €.
Es ergibt sich
eine Differenz zwischen dem Substanzwert (bilanzielles Eigenkapital + stille
Reserven)
und dem Kaufpreis in Höhe von 30.000 €.
Diese Differenz zeigt, wie viel für den Geschäfts- oder Firmenwert gezahlt wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird also aus dem Kaufpreis abgeleitet ("derivater" Geschäfts- oder Firmenwert). Das übernommene Unternehmen durfte diese Größe nicht bilanzieren, weil für einen selbst geschaffenen ("originären") Firmenwert ein Aktivierungsverbot besteht.
Wie wird der derivate Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell behandelt?
Geschäfts- oder Firmenwert |
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erworben |
selbst geschaffen |
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Handelsbilanz |
Steuerbilanz |
Handelsbilanz |
Steuerbilanz |
Aktivierungspflicht |
Aktivierungspflicht |
Aktivierungsverbot |
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Abschreibungspflicht |
Abschreibungspflicht |
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planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer |
planmäßige, lineare AfA
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren |
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