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Geschäfts- oder Firmenwert

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Beispiel:
Ein Untenehmen wird erworben, dessen Übernahmebilanz nach Aufdeckung stiller Reserven so aussieht:

Aktiva

 

Passiva

Anlagevermögen

100.000

Eigenkapital

60.000

Umlaufvermögen

70.000

Verbindlichkeiten

110.000

 

170.000

 

170.000

Der Kaufpreis betrage 90.000 €.
Es ergibt sich eine Differenz zwischen dem Substanzwert (bilanzielles Eigenkapital + stille Reserven) und dem Kaufpreis in Höhe von 30.000 €.

Diese Differenz zeigt, wie viel für den Geschäfts- oder Firmenwert gezahlt wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird also aus dem Kaufpreis abgeleitet ("derivater" Geschäfts- oder Firmenwert). Das übernommene Unternehmen durfte diese Größe nicht bilanzieren, weil für einen selbst geschaffenen ("originären") Firmenwert ein Aktivierungsverbot besteht.

Wie wird der derivate Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell behandelt?

Geschäfts- oder Firmenwert

erworben
(derivat)

selbst geschaffen
(originär)

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Aktivierungspflicht
[§246 (1) S. 4HGB]

Aktivierungspflicht
[§5 (2) EStG]

Aktivierungsverbot

Abschreibungspflicht
[§253 (3) HGB]

Abschreibungspflicht
[§§6 (1), 7 EStG]

 

 

planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer

planmäßige, lineare AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren
[§7 (1) S. 3 EStG]

 

 

 

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