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 zeitanteilige AfA (linear und degressiv)

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Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie ist deshalb ggf. im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr zeitanteilig vorzunehmen.

Beispiel:

Anschaffungskosten 50.000,00 Euro, Anschaffung am 25.10.2009
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 5 Jahre,
lineare AfA,
Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr

Bei Anschaffung im Verlaufe des Monats wird gewöhnlich auf volle Monate aufgerundet.
Im vorliegenden Fall ist also im Anschaffungsjahr über 3 Monate abzuschreiben.
Der Abschreibungsplan:

Jahr

AfA-Satz

AfA-Betrag

Buchwert

31.12.2009

3/12 von linear 20 %

2.500,00 Euro

47.500,00 Euro

31.12.2010

linear 20 %

10.000,00 Euro

37.500,00 Euro

31.12.2011

linear 20 %

10.000,00 Euro

27.500,00 Euro

31.12.2012

linear 20 %

10.000,00 Euro

17.500,00 Euro

31.12.2013

 linear 20 %

10.000,00 Euro

7.500,00 Euro

31.12.2014

9/12 von linear 20 %

7.499,00 Euro

1,00 Euro

Bei Ausscheiden eines Wirtschaftsguts erfolgt gewöhnlich eine Abrundung auf volle Monate.

Beispiel:

Die am 25.10.2009 angeschaffte Anlage wird am 27.04.2011 wieder veräußert.

Im Jahr 2011 können durch den Verkäufer noch 3/12 der Jahres-AfA (2.500,00 Euro) beansprucht werden.

Der Käufer kann 9/12 der Jahres-AfA (7.500,00 Euro) geltend machen.

Bis zum 01.01.2004) konnte die zeitanteilige AfA kann bei Anschaffung/Herstellung unter Nutzung von Vereinfachungsregeln vorgenommen werden. Diese Möglichkeit ist nicht mehr gegeben. Es kann nur noch für den Monat der Anschaffung/Herstellung und die nachfolgenden verbleibenden Monate des Wirtschaftsjahres in Abzug gebracht werden.

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