zeitanteilige AfA (linear und degressiv)
Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie ist deshalb ggf. im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr zeitanteilig vorzunehmen.
Beispiel: Anschaffungskosten
50.000,00 Euro, Anschaffung am 25.10.2009 |
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Bei
Anschaffung im Verlaufe des Monats wird
gewöhnlich auf volle Monate aufgerundet. |
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Jahr |
AfA-Satz |
AfA-Betrag |
Buchwert |
31.12.2009 |
3/12 von linear 20 % |
2.500,00 Euro |
47.500,00 Euro |
31.12.2010 |
linear 20 % |
10.000,00 Euro |
37.500,00 Euro |
31.12.2011 |
linear 20 % |
10.000,00 Euro |
27.500,00 Euro |
31.12.2012 |
linear 20 % |
10.000,00 Euro |
17.500,00 Euro |
31.12.2013 |
linear 20 % |
10.000,00 Euro |
7.500,00 Euro |
31.12.2014 |
9/12 von linear 20 % |
7.499,00 Euro |
1,00 Euro |
Bei Ausscheiden eines Wirtschaftsguts erfolgt gewöhnlich eine Abrundung auf volle Monate.
Beispiel: Die am 25.10.2009 angeschaffte Anlage wird am 27.04.2011 wieder veräußert. |
Im Jahr 2011 können durch den Verkäufer noch 3/12 der Jahres-AfA (2.500,00 Euro) beansprucht werden. Der Käufer kann 9/12 der Jahres-AfA (7.500,00 Euro) geltend machen. |
Bis zum 01.01.2004) konnte die zeitanteilige AfA kann bei Anschaffung/Herstellung unter Nutzung von Vereinfachungsregeln vorgenommen werden. Diese Möglichkeit ist nicht mehr gegeben. Es kann nur noch für den Monat der Anschaffung/Herstellung und die nachfolgenden verbleibenden Monate des Wirtschaftsjahres in Abzug gebracht werden.
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