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Dividendenbesteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren

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2.716.468,59 €

Jahresüberschuss (vor Körperschaftsteuer)

 Finanzamt


 -679.117,15 €

Körperschaftsteuer (25 %)

 -37.351,44 €

Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)

 

 

2.000.000,00 €

Jahresüberschuss (nach Körperschaftsteuer)

 

 



z.B. Zuführung zu den Gewinnrücklagen
1.000.000,00 €

 

 

 

1.000.000,00 €

Bruttodividende (Hauptversammlungsbeschluss über die Ausschüttung)

pauschale Vorauszahlung auf die ESt der Aktionäre
 211.000,00 €

- 200.000,00 €

KESt (20 %)

- 11.000,00 €

SolZ (5,5 %)

 

 

789.000,00 €

Nettodividende, wird weitergeleitet an die Zahlstelle (depotführendes Kreditinstitut) 

 

 

 

 

 

Nehmen wir der Einfachheit halber folgendes an:

  • alle Aktionäre lassen ihre Aktien durch Kreditinstitute verwahren.
  • die eine Hälfte der Aktien gehört Aktionären, die ihrem Kreditinstitut keinen Freistellungsauftrag erteilt haben,
  • die andere Hälfte der Aktien gehört Aktionären, die ihrem Kreditinstitut einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt haben.

 

 

Anleger ohne Freistellungsauftrag
Die Kreditinstitute schreiben diesen Anlegern nur die Nettodividende gut. Sie informieren die Anleger über den vorgenommenen Abzug von KESt und SolZ und stellen ihnen hierüber Bescheinigungen aus:

 

 

 

500.000,00 €

Bruttodividende

 

 

 

- 100.000,00 €

KESt

Steuerbescheinigung

 

 

- 5.500,00 €

SolZ

 

 

394.500,00 €

Gutschrift

 

 

Der Anleger erhält also eine Gutschrift in Höhe der Nettodividende sowie eine Bescheinigung über die durch den Emittenten einbehaltene und abgeführte KESt u. SolZ. Mit dieser Steuerbescheinigung weist der Anleger bei seiner ESt-Erklärung die  auf seine ESt-Schuld schon geleisteten Vorauszahlungen nach. Er kann die KESt zzgl. SolZ auf seine Steuerschuld anrechnen lassen.

Wie geschieht das?

 

 

 

Anleger mit Freistellungsauftrag
Die Kreditinstitute schreiben diesen Aktionären die Bruttodividende gut (d.h. ohne Abzug von KESt und SolZ). 

 

 

 

394.500,00 €

vom Emittenten

Erstattung durch Bundesamt f. Finanzen

+ 105.500,00 €

dem Kreditinstitut durch das Bundesamt für Finanzen erstattet

 

 

= 500.000,00 €

Gutschrift bei den Aktionären

 

 

 

 

  Ernst & Young zur Kapitalertragsteuer (Stand September 2004)