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Anrechnung von Vorauszahlungen auf Dividendenerträge
Annahmen:
Die Hauptversammung einer AG, deren Grundkapital in 100.000 Aktien zerlegt ist, beschließt die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1.000.000 €, je Aktie also 10,00 €.
Der Aktionär Klaus Beispiel besitzt 300 Aktien dieser
AG.
Er läßt sie durch ein Kreditinstitut
verwahren und verwalten.
Er hat keinen Freistellungsauftrag erteilt, und
sein Sparerfreibetrag ist bereits durch andere Kapitalerträge aufgebraucht.
Klaus Beispiel erhält von seinem Kreditinstitut die folgende Abrechnung
Bruttodividende |
3.000,00 € |
- KESt |
600,00 € |
- SolZ |
33,00 € |
Gutschrift |
2.367,00 € |
Er macht nun mit Hilfe der ihm erteilten Steuerbescheinigung die Vorauszahlungen
auf seine Einkommensteuer im Rahmen seiner ESt-Erklärung geltend.
Anders
gesagt: Er läßt die pauschal einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten
Beträge auf seine konkrete persönliche Steuerschuld anrechnen. Dies betrifft allerdings
nur die Vorauszahlungen in Form der Kapitalertragsteuer zzgl. SolZ. Die durch
die Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer und der darauf entfallende SolZ
sind nicht (mehr) anrechenbar!!!
Bruttodividende |
3.000,00 € |
Hiervon sind gemäß Halbeinkünfteverfahren 50 % zu versteuern, also |
1.500,00 € |
Angenommen, Klaus Beispiel muß diesen Betrag mit einem personlichen Differenzsteuersatz von 35 % versteuern. |
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Dann ergibt sich eine Steuerschuld in Höhe von |
525,00 €. |
Hierauf werden die geleisteten Vorauszahlungen angerechnet |
633,00 € |
Das ergibt einen Erstattungsanspruch in Höhe von |
108,00 € |
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Die individuelle Beispiel-Endabrechnung sieht nunmehr so aus |
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erhaltene Gutschrift ( Nettodividende) |
2.367,00 € |
+ erhaltene Steuererstattung |
108,00 € |
= Dividende nach Steuern |
2.475,00 € |