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Anrechnung von Vorauszahlungen auf Dividendenerträge

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Annahmen:

Die Hauptversammung einer AG, deren Grundkapital in 100.000 Aktien zerlegt ist, beschließt die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1.000.000 €, je Aktie also 10,00 €.

Der Aktionär Klaus Beispiel besitzt 300 Aktien dieser AG.
Er läßt sie durch ein Kreditinstitut verwahren und verwalten.
Er hat keinen Freistellungsauftrag erteilt, und sein Sparerfreibetrag ist bereits durch andere Kapitalerträge aufgebraucht.

Klaus Beispiel erhält von seinem Kreditinstitut die folgende Abrechnung

Bruttodividende

3.000,00 €

- KESt

600,00 €

- SolZ

33,00 €

Gutschrift

2.367,00 €

Er macht nun mit Hilfe der ihm erteilten Steuerbescheinigung die Vorauszahlungen auf seine Einkommensteuer im Rahmen seiner ESt-Erklärung geltend.
Anders gesagt: Er läßt die pauschal einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Beträge  auf seine konkrete persönliche Steuerschuld anrechnen. Dies betrifft allerdings nur die Vorauszahlungen in Form der Kapitalertragsteuer zzgl. SolZ. Die durch die Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer und der darauf entfallende SolZ sind nicht (mehr) anrechenbar!!!

Bruttodividende

3.000,00 € 

Hiervon sind gemäß Halbeinkünfteverfahren 50 % zu versteuern, also

1.500,00 €

Angenommen, Klaus Beispiel muß diesen Betrag mit einem personlichen Differenzsteuersatz von 35 % versteuern.

Dann ergibt sich eine Steuerschuld in Höhe von

525,00 €.

Hierauf werden die geleisteten Vorauszahlungen angerechnet

633,00 €

Das ergibt einen Erstattungsanspruch in Höhe von

108,00 €

 

 

Die individuelle Beispiel-Endabrechnung sieht nunmehr so aus

erhaltene Gutschrift ( Nettodividende)

2.367,00 €

+ erhaltene Steuererstattung

108,00 €

= Dividende nach Steuern

2.475,00 €