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Körperschaftsteuer (KSt)

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 Die Körperschaftsteuert besteuert das "Einkommen" juristischer Personen.

unbeschränkt Steuerpflichtige
(steuerpflichtig mit sämtlichen Einkünften aus dem In- und Ausland)

Körperschaften,
Personenvereinigungen und
Vermögensmassen
mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland [§ 1]

beschränkt Steuerpflichtige
(steuerpflichtig mit den inländischen Einkünften)

Körperschaften,
Personenvereinigungen und
Vermögensmassen, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben,
sonstige Körperschaften,
Personenvereinigungen und
Vermögensmassen
mit quellensteuerbehafteten Einkünften [§ 2]

Steuergegenstand, Bemessungsgrundlage

zu versteuerndes Einkommen, ermittelt nach den Vorschriften des EStG und modifiziert gem. Sondervorschriften des KStG

Steuertarif

Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25% des zu versteuernden Einkommens.

Ab 2008: 15%.

Auf die KSt erfolgt ein Solidaritätszuschlag (5,5% der KSt-Schuld).