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Körperschaftsteuer (KSt)
Die Körperschaftsteuert besteuert das "Einkommen" juristischer Personen.
unbeschränkt Steuerpflichtige |
Körperschaften, |
beschränkt Steuerpflichtige |
Körperschaften, |
Steuergegenstand, Bemessungsgrundlage |
zu versteuerndes Einkommen, ermittelt nach den Vorschriften des EStG und modifiziert gem. Sondervorschriften des KStG |
Steuertarif |
Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25% des zu versteuernden Einkommens. Ab 2008: 15%. |
Auf die KSt erfolgt ein Solidaritätszuschlag (5,5% der KSt-Schuld).