Sie sind hier:
Einkommensteuer (ESt)
unbeschränkt Steuerpflichtige |
natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland |
beschränkt Steuerpflichtige |
natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben |
Steuergegenstand |
Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunfsarten, gemindert um eine Reihe von Beträgen. |
Bemessungsgrundlage |
zu versteuerndes Einkommen (zvE). |
Steuertarif |
formelmäßig in § 32a EStG festgelegt; |
Die Einkommensteuer gehört zu den Personensteuern.
Bei
Ihrer Ermittlung werden eine Reihe von Umständen berücksichtigt, die die
individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen widerspiegeln.
Im Verlaufe des Jahres erfolgen Vorauszahlungen, die auf die Steuerschuld angerechnet werden:
Auf die ESt erfolgt ein Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt-Schuld).