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Akzeptkredit

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Nach erfolgter Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt die Einräumung einer Kreditlinie. Die Einräumung wird nicht gebucht; erst die Inanspruchnahme führt zu Buchungen.

Mit Akzeptleistung verpflichtet sich das Kreditinstitut zur Zahlung gegen Vorlage des Wechsels. Im Außenverhältnis geht das Kreditinstitut somit eine Verpflichtung gegenüber dem Vorleger des Wechsels ein. Sie wird auf dem Konto "Eigene Akzepte" erfasst.

Im Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditnehmer, den Wechselbetrag spätestens am Verfalltag bereitzustellen. Im Innenverhältnis entsteht somit eine Forderung des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer. Sie wird auf dem Konto "Kundentratten(forderungen)" erfasst.

Beispiel:
Am 1.08. wird einem Kunden ein Akzeptkredit über 100.000 Euro gewährt,
Laufzeit 90 Tage,
Akzeptprovision 750 Euro.
Das Akzept wird dem Kunden ausgehändigt.
Bei Fälligkeit wird das Akzept von der LZB zur Einlösung vorgelegt.

Buchungen:

 

Soll

Haben

 1) Inanspruchnahme durch Ziehung einer Tratte

Kundentratten

100.000,00

 

Eigene Akzepte

 

100.000,00

Kunden-KK

300,00

 

Provisionserträge

 

300,00

 2) Das Akzept ist bei der LZB zahlbar gestellt

Eigene Akzepte

100.000,00

 

LZB-Giro

 

 100.000,00

Kunden-KK

 100.000,00

 

Kundentratten

 

100.000,00

 

S

Kundentratten

H

 1a)

100.000,00

2b)

100.000,00

S

eigene Akzepte

H

 2a)

100.000,00

1a)

100.000,00

 

 

S

LZB-Giro

H

 

 

2a)

100.000,00

S

Kunden-KK

H

 1b)

300,00

 

 

 2b)

100.000,00

 

 

 

 

S

Provisionserträge

H

 

 

1b)

300,00

 

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Bilanzausweis

Die Bilanzierung eigener Akzepte richtet sich danach, ob die eigenen Akzepte als "im Umlauf befindlich" oder als "nicht im Umlauf befindlich" gelten.

 

Übersicht Bilanzierung eigener Akzepte

Im Umlauf befindliche eigene Akzepte:

  •  Ausweis der eigenen Akzepte unter Passiva 3b
  • Forderungen gegen Kreditnehmer aus Akzeptverträgen:
    Aktiva 4 Forderungen an Kunden

Nicht im Umlauf befindliche eigene Akzepte:

  • kein Ausweis von Akzeptverbindlichkeiten auf der Passivseite und
  • kein Ausweis eigener Akzepte im Wechselbestand auf der Aktivseite

 


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