ERMITTLUNG DES ENDWERTS MIT DEM AUFZINSUNGSFAKTOR

Wenn wir einen Geldbetrag investieren, dann üblicherweise in der Erwartung, in der Zukunft einen höheren Geldbetrag zurückzuerhalten.

Aus einem Betrag G soll ein Betrag werden, wobei  größer sein soll als G.
Wenn wir einen Betrag G ausleihen, erwarten wir, daß der Schuldner uns nach der vereinbarten Zeit nicht nur G erstattet, sondern darüber hinaus einen zusätzlichen Betrag G zahlt. Der Differenzbetrag G ist der Preis für die Kapitalüberlassung (der Zins).

Es geht also nicht schlechthin darum, daß wir Geld gegen ein Gut eintauschen.  Letztendliches Ziel ist die Vermehrung des investierten Geldbetrages. Deshalb verwenden wir im weiteren den Begriff Kapital (als Synonym für sich verwertenden Wert). Unser eingesetztes Kapital soll sich verzinsen. Der Betrag, den wir als Gegenleistung für das heutige Zurverfügungstellen eines Kapitalbetrags erwarten, soll ein verzinster Betrag sein.

Beipiel:
Werden heute 100 € investiert und soll sich der investierte Betrag mit 10 % p.a. verzinsen,  so erwarten wir in einem Jahr einen Betrag von 100 € + 10 € = 110 €.

Erwarten wir aus einem Investitionsvorhaben in einem Jahr eine Zahlung in Höhe von 110 € und wünschen wir eine Verzinsung von 10 %, so dürfen wir heute maximal 100 € in dieses Vorhaben investieren.

In diesem einfachen Fall können wir das Problem durch Kopfrechnen lösen.