Vollkostenrechnung im Betriebsbereich
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3. Kostenträger- oder Marktleistungsartenrechnung |
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Dem Grundprinzip vollständiger Kostendeckung folgend müssen die Stellenkosten der Hilfskostenstellen auf jene Kostenstellen umgelegt werden, welche die Martkleistungen erbringen. Weil nur diese Kostenstellen (die Hauptkostenstellen) erlöswirksam sind, kann nur auf diesem Wege die Deckung sämtlicher angefallener Kosten durch Erlöse erfolgen.
Kostenstellen. die innerbetriebliche Leistungen empfangen, werden mit den bei Erzeugung dieser Leistungen entstandenen Kosten belastet. Es handelt sich hier um eine innerbetriebliche Leistungsverrechung.
Ein geeigneter Maßstab für die Umlage der Kosten aus Hilfskostenstellen ist die jeweil beanspruchte Arbeitszeit der Hilfskostenstelle.
Im Beispiel:
Die Arbeitszeit der Geschäftsleitung, bewertet mit 1.930 TEUR, wurde beansprucht
zun
12% durch das Rechnungswesen,
zu 5% durch den Bereich Kasse/Zahlungsverkehr,
zu
37% durch die Kostenstelle Anlageberatung,
zu 42% durch die Kreditabteilung
und
zu 4% durch die Schließfachabteilung.
Für die Kostenstelle Rechnungswesen wurde als Verteilungsschlüssel festgelegt
13%
Kasse/Zahlungsverkehr,
36% Anlageabteilung
36% Kreditabteilung,
15%
Schließfächer.
Daraus ergibt sich die folgende stufenweise Umlage der Hilfskostenstellen-Kosten auf die Hauptkostenstellen:
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Kostenstellen |
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Hilfskostenstellen |
Hauptkostenstellen |
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Geschäfts- |
Rechnungs- |
Zahlungs- |
Anlage- |
Kredit- |
Schließ- |
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Summe Stellenkosten |
19.300 |
1.930 |
965 |
2.440 |
7.210 |
5.025 |
1.730 |
Umlage: |
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Gesch.-leitung |
231,6 |
96,5 |
714,1 |
810,6 |
77,2 |
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Zwischensumme |
1.196,6 |
2.536,6 |
7.924,1 |
5.835,6 |
1.897,2 |
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Rechnungswesen |
155,56 |
430,78 |
430,78 |
179,49 |
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Kosten der Marktleistung |
2.692,06 |
8.354,88 |
6.266,38 |
1.986,69 |
(Es dürfte deutlich werden, daß bei diesem (Stufenleiter-)Verfahren der Kostenumlage das Ergebnis der Umlage maßgeblich davon beeinflußt wird, in welcher Reihenfolge die Hilfskostenstellen angeordnet werden!)
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