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unversteuerte Pauschalwertberichtigung (PWB) auf Forderungen

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Nachdem uneinbringliche Forderungen direkt abgeschrieben wurden und nachdem bei Forderungen mit akutem Ausfallrisiko Einzelwertberichtigungen vorgenommen wurden, verbleiben noch zwei Kategorien von Forderungen. Es handel sich dabei einerseits um wirklich risikofreie Forderungen, bei denen ein Ausfall unwahrscheinlich ist, andererseits aber um einen Forderungsgestand, dem erfahrungsgemäß ein latentes Ausfallrisiko innewohnt. Diese Ausfallrisiken sind am Bilanzstichtag zwar noch nicht konkret zuzuordnen, sie sind jedoch vorhanden. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, ist pauschal eine weitere Wertberichtigung durchzuführen. Soweit dies Pauschalwertberichtigung in Übereinstimmung mit steuerlichen Vorgaben durchgeführt wird, handelt es sich um eine unversteuerte Pauschalwertberichtigung (PWB). Sie wirkt sich also mindernd auf den zu versteuernden Gewinn des Kreditinstituts aus.

Für jedes der letzten 5 Geschäftsjahre

 

Für die steuerliche Anerkennung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen sind die hier dargestellten Berechnungsschritte einzuhalten.

(Festgelegt im
Schreiben des BMFi vom 10.01.1994)

   Verbrauch an EWB

+ direkt abgeschriebene Forderungen des
   Geschäftsjahres

- Zahlungseingänge auf bereits
  abgeschriebene Forderungen im
  Geschäftsjahr

 

= tatsächlicher Forderungsausfall des
   jeweiligen Geschäftsjahres

 

: 5

 

 

= durchschnittlicher Forderungsausfall der
   letzten 5 Geschäftsjahre

 

 

- 0,4 x durchschnittlicher Forderungsausfall

(max. EWB am Bilanzstichtag)

 

 

 

 

 

 

= maßgeblicher Forderungsausfall

 

 

Für jeden der letzten 5 Bilanzstichtage

 

   Forderungen an Kunden (Aktiva 4)
- risikofreie Forderungen

 

= risikobehaftetes Kreditvolumen des
   jeweiligen Bilanzstichtages

 

: 5

 

= durchschnittliches riskobehaftetes
   Kreditvolumen
der letzten
   5 Bilanzstichtage

 

 

 

 

Forderungen an Kunden am Bilanzstichtag

- risikofreie Forderungen

- einzelwertberichtigter Forderungsbestand

 

 

verbleibendes risikobehaftetes Kreditvolumen am Bilanzstichtag

 x

PWB-Satz

 

 

 unversteuerte PWB

 

Die so ermittelte Größe entspricht dem aktuellen PWB-Bedarf. Sie ist zu vergleichen mit dem aus dem letzten Jahresabschluss vorhandenen PWB-Bestand.Der PWB-Bestand ist erfolgswirksam den Erfordernissen anzupassen.

PWB-Bestand

<

PWB-Bedarf

Zuführung zur PWB

Abschreibung auf Forderungen 150.000

an

unversteuerte PWB

1.800.000 €

 

1.950.000 €

 

 

 

PWB-Bestand

>

PWB-Bedarf

Auflösung von PWB

unversteuerte PWB 100.000

an

Erträge aus der Auflösung von
unversteuerter PWB100.000

2.050.000 €

 

1.950.000 €

 

 

 

 

 

Die Abschreibung bei Bildung von PWB erfolgt indirekt.

S

Schlussbilanzkonto

H

Debitoren

850.000.000

unverst. PWB

1.950.000

Der gebildete Bestand an PWB wird nicht in der Bilanz ausgewiesen.  Die PWB wird aktivisch vom Debitorenbestand abgesetzt.

Aktiva 

Bilanz

 

 

 

4. Forderungen an Kunden

848.050.000

 

 

 

 

 

Pauschalwertberichtigungen auf Eventualforderungen aus Bürgschaftsverbindlichkeiten, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln (Rückgriffsforderungen) sind unter Rückstellungen auszuweisen.


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Jahresabschluss der Kreditinstitute

Bewertung der Wertpapiere

Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

Schreiben des BMFi vom 10.01.1994

 

obiges Übersichtsschema als PDF-Datei

 

Berechnungsschritte in Staffelform


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