Zusammenhänge zwischen Fremdkapitalzinssatz, Gesamt- und Eigenkapitalrentabilität
Immer wieder erreichen mich
Anfragen wie diese:
"...ich befinde mich gerade in den Vorbereitungen
zur ersten Teilprüfung zum IHK-Betriebswirt. Ihre Seite hilft mir durch anschauliche
Erklärunge dabei sehr weiter. Allerdings bin ich jetzt ins Straucheln geraten.
Bei der Gesamtkapitalrentabilität addieren Sie zum Gewinn die Fremdkapitalzinsen
bevor dies durch das Gesamtkapital geteilt wird. Müßten hier die FK-Zinsen nicht
vom Gewinn ABGEZOGEN werden?
Die Zinsen verringern ja meinen Gewinn, oder?"
So sieht die von mir vorgeschlagene Berechnung aus:
Die Zinsen verringern natürlich den Gewinn. Das hat aber nichts mit der Rentabilität des Gesamtkapitals zu tun.
Ausdruck der Ertragsstärke des Gesamtkapitals ist der Überschuss, der durch den Verbund von Eigen- und Fremdkapital erwirtschaftet wird ("Kapitalgewinn"). Dieser wird zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber verteilt. Auch Fremdkapitalzinsen müssen - bevor sie gezahlt werden können - erwirtschaftet werden. Wenn dies gelingt, drückt sich auch darin die Ertragsstärke des Unternehmens aus.
Zur Erläuterung das folgende Schema (die bläulich hinterlegten Felder sind Eingabefelder, die Sie variieren können):
Eigen- und Fremdkapital werden durch das Unternehmen gebündelt zur Beschaffung von Produktionsfaktoren eingesetzt. Diese werden im Prozess der Leistungserstellung und -verwertung kombiniert, um einen Überschuss zu erwirtschaften. Es handelt sich zunächst einmal um einen Überschuss über das insgesamt eingesetzte Kapital ("Kapitalgewinn"). Das Gesamtkapital hat sich verzinst, prozentual ausgedrückt in Höhe der Gesamtkapitalrentabilität RGK.
Im Falle einer teilweisen Fremdfinanzierung ist dieser für das gesamte eingesetzte Kapital erwirtschaftete Überschuss zwischen Eigen- und Fremdkapitalgeber aufzuteilen. Dabei ist zunächst der dem Fremdkapitalgeber zustehende Anteil zu zahlen.
Dem Fremdkapitalgeber stehen als Entgelt für die Kapitalüberlassung
Fremdkapitalzinsen zu. Die Höhe dieser Zinsen richtet sich nach den Vereinbarungen
im Kreditvertrag, insbesondere nach dem Fremdkapitalzinssatz, der auf den Kreditbetrag
angewandt wird
(Fremdkapitalzinsen = Fremdkapital x Fremdkapitalzinssatz).
Die
Höhe dieser Zinsen hängt also nicht davon ab, wie wirksam das bereitgestellte
Kapital durch das Unternehmen im Prozess der Leistungserstellung und -verwertung
eingesetzt wird.
Der nach Zahlung der Fremdkapitalzinsen verbleibende Betrag steht dem Eigenkapitalgeber als Gewinn zu. Setzt man diesen Gewinn ins Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital, so erhält man die Eigenkapitalrentabilität REK als Verzinszungsmaß des Eigenkapitals.
Die erreichte Verzinsung des Eigenkapitals hängt also sowohl davon ab
Weitere Erläuterungen zu dem damit verbundenen "Leverage-Effekt" finden Sie hier.
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