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Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage
Steuerobjekt (= Steuergegenstand)
ist der Tatbestand (als Vorgang, Zustand oder Gegenstand), an den die jeweilige
Steuerpflicht anknüpft.
= Steuertatbestand in qualitativer Hinsicht (Art, Eigenschaft).
Bemessungsgrundlage
ist die Wert- oder Mengengröße, die das Steuerobjekt quantifiziert.
= Steuertatbestand in quantitativer Hinsicht (Wert, Menge).
Aus
der Anwendung des Steuersatzes auf die jeweilige Bemessungsrundlage
resultiert die Höhe der Steuer.
Beispiele:
Steuerart |
Steuerobjekt |
Bemessungsgrundlage |
Einkommensteuer |
erzielte Einkünfte |
Höhe des „zu versteuernden Einkommens“ |
Umsatzsteuer |
Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt |
Höhe des Entgelts |
Gewerbesteuer |
Gewerbebetrieb |
Gewerbeertrag |
Kfz-Steuer |
Halten eines Kfz |
Größe des Hubraums oder des zulässigen Gesamtgewichts bei Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes |