Sie sind hier:
Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage
Steuerobjekt (= Steuergegenstand)
ist der Tatbestand (als Vorgang, Zustand oder Gegenstand), an den die jeweilige 
Steuerpflicht anknüpft.
= Steuertatbestand in qualitativer Hinsicht (Art, Eigenschaft).
Bemessungsgrundlage
ist die Wert- oder Mengengröße, die das Steuerobjekt quantifiziert.
= Steuertatbestand in quantitativer Hinsicht (Wert, Menge).
Aus 
der Anwendung des Steuersatzes auf die jeweilige Bemessungsrundlage 
resultiert die Höhe der Steuer.
Beispiele:
| 
             Steuerart  | 
        
             Steuerobjekt  | 
        
             Bemessungsgrundlage  | 
    
| 
             Einkommensteuer  | 
        erzielte Einkünfte  | 
        Höhe des „zu versteuernden Einkommens“  | 
    
| 
             Umsatzsteuer  | 
        Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt  | 
        Höhe des Entgelts  | 
    
| 
             Gewerbesteuer  | 
        Gewerbebetrieb  | 
        
             Gewerbeertrag  | 
    
| 
             Kfz-Steuer  | 
        
             Halten eines Kfz  | 
        Größe des Hubraums oder des zulässigen Gesamtgewichts bei Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes  |