Sie sind hier:

home>Studierstube>Steuerlehre>Objekte

Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage

zurück

Steuerobjekt (= Steuergegenstand)

ist der Tatbestand (als Vorgang, Zustand oder Gegenstand), an den die jeweilige Steuerpflicht anknüpft.
= Steuertatbestand in qualitativer Hinsicht (Art, Eigenschaft).

Bemessungsgrundlage

ist die Wert- oder Mengengröße, die das Steuerobjekt quantifiziert.
= Steuertatbestand in quantitativer Hinsicht (Wert, Menge).
Aus der Anwendung des Steuersatzes auf die jeweilige Bemessungsrundlage resultiert die Höhe der Steuer.

Beispiele:

Steuerart

Steuerobjekt

Bemessungsgrundlage

Einkommensteuer

erzielte Einkünfte

Höhe des „zu versteuernden Einkommens“

Umsatzsteuer

Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt

Höhe des Entgelts

Gewerbesteuer

Gewerbebetrieb

Gewerbeertrag

Kfz-Steuer

Halten eines Kfz

Größe des Hubraums oder des zulässigen Gesamtgewichts bei Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes

zurück