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Vermögensendwertmethode

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Kriterium der Investitionsentscheidung ist der Wert, auf den das Vermögen bis zum Ende des Investitionszeitraums anwächst. Dabei werden die Kosten der Kapitalaufnahme und die Möglichkeiten zur Reinvestition erwirtschafteter Überschüsse berücksichtigt.

Beipiel:
Für ein Investitionsobjekt mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € werden für die nächsten drei Jahre die folgenden Überschüsse prognosiziert:
Jahr1: 50.000 € / Jahr 2: 70.000 € / Jahr 3: 20.000 €.
Die Anschaffung des Objekts wird vollständig fremdfinanziert (Zinssatz 8 % p.a.).
Der Zinssatz für die Reinvestition erwirtschafteter Überschüsse beträgt 5 % p.a.

 

Die Verwendung der Überschüsse ist in Abhängigkeit von der gewählten Finanzierungsart in zwei Grundvarianten möglich:

Variante 1 (Kontenausgleichsverbot):

Die Überschüsse werden jeweils sofort bei Zufluß vollständig zu 5 % p.a. reinvestiert. Die Tilgung des aufgenommenen Darlehens und die Zahlung der Zinsen erfolgen am Ende des Investitionszeitraums in einer Summe.

Zur Ermittlung des Vermögensendwerts werden zwei Konten zur getrennten Verwaltung der erwarteten negativen und positiven Einzahlungsüberschüsse eingerichtet. Zwischen diesen beiden Konten besteht im Investitionszeitraum ein striktes Ausgleichsverbot. Erst am Ende des Investitionszeitraums werden die erreichten positiven und negativen Endwerte beider Konten miteinander verrechnet.

t

Überschüsse

positives Vermögenskonto
 Abrechnung mit Habenzinssatz
 

negatives Vermögenskonto
Abrechnung mit Sollzinssatz
 

 

 

Endwerte

0

- 100.000

 

1

+ 50.000

 

2

+ 70.000

 

3

+ 20.000

 

 

+ 148.625,00

- 125.971,20

Vermögensendwerte saldiert:

+ 22.653,80

Variante 2 (Kontenausgleichsgebot):

Die erwirtschafteten positiven Überschüsse werden zunächst vollständig  zur Reduzierung der Darlehensschuld und zur Zahlung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen verwendet. Erst wenn das Darlehen vollständig getilgt ist, stehen die aus dem Investitionsobjekt zufließenden Überschüsse für die Reinvestition zu Verfügung.

Für diese Variante ist keine doppelte Kontoführung erforderlich. Je nach Saldo am Periodenende erfolgt die Verzinsung in der Folgeperiode mit dem Haben- oder mit dem Sollzinssatz.

t

Überschüsse

Nebenrechnung

0

- 100.000,00

x 0,08 = - 8000,00

 

-8.000,00

Sollzinsen

1

+50.000,00

 

 

- 58.000,00

x 0,08 = - 4.640,00

 

- 4.640,00

Sollzinsen

2

+70.000,00

 

 

+ 7.360,00

x 0,05 = + 368,00

 

+368,00

Habenzinsen

3

+20.000,00

 

Vermögensendwert:

+ 27.728,00

 

 


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