Kontraktgegenstand (1)
Ein Euro-BUND-Future ist ein Terminkontrakt auf eine
fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland
mit achteinhalb- bis zehneinhalbjähriger Laufzeit und
einem Kupon von 6 Prozent. Der Nominalwert eines Kontraktes
beträgt EUR 100.000. (2) Nach Handelsschluss des
Kontraktes ist der Verkäufer eines Euro-BUND-Future
verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des
Kontraktes zu liefern. Zur Lieferung können Bundesanleihen
gewählt werden, die eine Restlaufzeit von höchstens
10,5 Jahren und mindestens 8,5 Jahren haben. Die Schuldverschreibungen
müssen ein Mindestemissionsvolumen von EUR 2 Mrd. aufweisen.
Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis zu
zahlen. Der Andienungspreis berechnet sich aus dem Nominalwert
des Kontraktes, multipliziert mit dem Preis des Kontraktes
bei Handelsschluss, multipliziert mit dem Konvertierungsfaktor
der angedienten Schuldverschreibungen, zuzüglich der
seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen beziehungsweise
abzüglich der bis zum nächsten Zinstermin anfallenden
negativen Stückzinsen.
Laufzeit,
Handelsschluss
(1)
An den Eurex-Börsen stehen Laufzeiten bis zum Liefertag
des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats
zur Verfügung; die längste Laufzeit beträgt somit neun
Monate. Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni,
September und Dezember. (2) Der letzte Handelstag
des Kontraktes ist zwei Börsentage vor dem Liefertag
des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluss ist 12.30
Uhr MEZ des letzten Handelstages.
Preisabstufungen
Die
Preise der Kontrakte werden in Prozenten vom Nominalwert
mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung
(Tick) beträgt 0,01 Prozent (EUR 10).
Erfüllung,
Lieferung
(1)
Liefertag ist der zehnte Kalendertag des jeweiligen
Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist,
andernfalls der nächste danach liegende Börsentag. (2)
Die Schuldverschreibungen, durch welche ein Euro-BUND-Future
erfüllt werden kann, sowie deren Konvertierungsfaktoren
werden von der Eurex Clearing AG bestimmt und stehen
den Börsenteilnehmern auf einem Bildschirm zur Verfügung.
Der Konvertierungsfaktor passt den Preis der zur Lieferung
möglichen Schuldverschreibungen an den Preis des Kontraktes
bei Handelsschluss an. Die zur Erfüllung geeigneten
Schuldverschreibungen müssen zum Lieferzeitpunkt eine
unkündbare Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren haben. (3)
Lieferungen erfolgen zwischen den Clearing-Mitgliedern
und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen
an Nicht-Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe
des zuständigen Clearing-Mitgliedes; die Ausführung
von Lieferungen der Nicht-Clearing-Mitglieder an deren
Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder.
Börsenteilnehmer dürfen nur ihrem Kundenpositionskonto
zugeordnete beziehungsweise von ihrem Kunden zur Lieferung
angezeigte Schuldverschreibungen weiterliefern.
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