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Vollkostenrechnung: vollständige Verrechnung aller Kosten auf die Kostenträger

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Einzelkosten

fallen jeweils für einzelne Kostenträger an

 

 

Material (300)
und
Lohn (40)
für Produkt A

Einzelkosten
Produkt A
340

 

Material (100)
und
Lohn (60)
für Produkt B

 

Einzelkosten
Produkt B
160

Gemeinkosten

fallen für alle Kostenträger gemeinsam an.

410

 

 

Gemeinkosten
410

 

 Die Gemeinkosten werden den Kostenträgern vollständig zugeordnet
(hier im Verhältnis der entstandenen Einzelkosten):

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse
Produkt A

Gewinn
Produkt A

 

Gemeinkostenanteil
Produkt A
278,80

Selbstkosten
Produkt A
618,80

 

Einzelkosten
Produkt A
340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse
Produkt B

Gewinn
Produkt B

 

Gemeinkostenanteil
Produkt B
 131,20

Selbstkosten
Produkt B
291,20

 

Einzelkosten
Produkt B
160

 

 

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Eine Kalkulation auf Basis der Vollkostenrechnung soll sämtliche Kosten in den Preis einrechnen. Wird der auf diese Weise ermittelte Preis am Markt akzeptiert, hat die Vollkostenrechnung ihren Zweck erfüllt: Über die Erlöse wurden die Kosten vollständig erstattet. Kommt es nicht zu größeren Beschäftigungsschwankungen, besteht kein Anlass, den einmal gefundenen und offenkundig "richtigen" (weil vollständig kostendeckenden) Modus der Gemeinkostenverteilung zu ändern.

Komplikationen tauchen dann auf, wenn die Vollkostenrechnung Fragen beantworten soll, die im Zusammenhang mit Beschäftigungsänderungen auftauchen. Hierzu ist sie weder vorgesehen noch geeignet. Das zeigt sich insbesondere an zwei Punkten:

  1. Die Vollkostenrechnung schlüsselt die Gemeinkosten auf die Kostenträger, obwohl die eindeutige und verursachungsgerechte Zuordnung eigentlich nur bei den Einzelkosten gegeben ist. Eine solche Schlüsselung ist daher immer mehr oder weniger willkürlich. Im obigen Beipiel wäre ja auch eine andere als die gewählte Basis für die Verteilung der Gemeinkosten möglich, z.B. der Materialverbrauch, die gezahlten Fertigungslöhne, die Stunden Maschinenlaufzeit.
  2. Die Gemeinkosten werden vollständig proportionalisiert. Verringert sich im obigen Beipiel der Materialeinsatz aufgrund einer geringeren Kapazitätsauslastung, so errechnen sich zwangsläufig auch geringere Gemeinkosten. In Wirklichkeit wird jedoch ein Teil der Gemeinkosten auf eine solche Beschäftigungsänderung (zumindest kurzfristig) überhaupt nicht reagieren.

Aufgrund dieser Systemschwäche kann die Vollkostenrechnung zu schwerwiegenden Beurteilungsfehlern führen. Das betrifft

Preisentscheidungen
(die Vollkostenrechnung liefert keine Informationen über kurzfristige Preisspielräume oder Preisuntergrenzen) und

Produktprogrammentscheidungen

(die Vollkostenrechnung liefert z.B. keine Informationen, welche Kosten durch Einstellung der Produktion eines "Verlustbringers" kurzfristig tatsächlich eingespart werden).

Zur Lösung solcher Problemstellungen ist die Teilkostenrechnung geeignet.


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