Vollkostenrechnung: vollständige Verrechnung aller Kosten auf die Kostenträger
Einzelkosten fallen jeweils für einzelne Kostenträger an |
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Material (300) |
Einzelkosten |
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Material (100) |
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Einzelkosten |
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Gemeinkosten fallen für alle Kostenträger gemeinsam an. |
410 |
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Gemeinkosten |
Die Gemeinkosten werden den Kostenträgern vollständig zugeordnet |
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Erlöse |
Gewinn |
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Gemeinkostenanteil |
Selbstkosten |
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Einzelkosten |
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Erlöse |
Gewinn |
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Gemeinkostenanteil |
Selbstkosten |
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Einzelkosten |
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Eine Kalkulation auf Basis der Vollkostenrechnung soll sämtliche Kosten in den Preis einrechnen. Wird der auf diese Weise ermittelte Preis am Markt akzeptiert, hat die Vollkostenrechnung ihren Zweck erfüllt: Über die Erlöse wurden die Kosten vollständig erstattet. Kommt es nicht zu größeren Beschäftigungsschwankungen, besteht kein Anlass, den einmal gefundenen und offenkundig "richtigen" (weil vollständig kostendeckenden) Modus der Gemeinkostenverteilung zu ändern.
Komplikationen tauchen dann auf, wenn die Vollkostenrechnung Fragen beantworten soll, die im Zusammenhang mit Beschäftigungsänderungen auftauchen. Hierzu ist sie weder vorgesehen noch geeignet. Das zeigt sich insbesondere an zwei Punkten:
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Aufgrund dieser Systemschwäche kann die Vollkostenrechnung zu schwerwiegenden Beurteilungsfehlern führen. Das betrifft
Preisentscheidungen
(die
Vollkostenrechnung liefert keine Informationen über kurzfristige Preisspielräume
oder Preisuntergrenzen) und
Produktprogrammentscheidungen
(die Vollkostenrechnung liefert z.B. keine Informationen, welche Kosten durch Einstellung der Produktion eines "Verlustbringers" kurzfristig tatsächlich eingespart werden).
Zur Lösung solcher Problemstellungen ist die Teilkostenrechnung geeignet.
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