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"In einem frühen oder rohen Zustande der Gesellschaft, welcher der Kapitalanhäufung und Landenteignung vorhergeht, scheint allein das Verhältnis zwischen den Arbeitsmengen, die zur Beschaffung verschiedener Dinge nötig sind, eine Regel für den Tausch derselben zu bilden....

Bei diesem Stand der Dinge gehört das ganze Arbeitsprodukt dem Arbeiter, und die zur Beschaffung oder Hervorbringung einer Ware aufgewendete Quantität von Arbeit ist das einzige, was die Quantität von Arbeit bestimmen kann, welche man für jene Waren kaufen oder in Tausch erhalten sollte.

Sobald sich in den Händen einiger Personen Kapital gesammelt hat, wird natürlich einer oder der andere unter ihnen sein Kapital dazu verwenden, fleißigen Leuten Arbeit zu geben und sie mit <52> Material und Lebensmitteln zu versorgen, um aus dem Verkauf ihres Arbeitserzeugnisses oder aus dem, was das Material durch ihre Arbeit an Wert gewinnt, Vorteil zu ziehen. Bei dem Austausch des fertigen Erzeugnisses gegen Geld, Arbeit oder andere Güter muß über das, was zur Bezahlung des Materials und Arbeitslohnes erforderlich ist, noch etwas für den Gewinn des Unternehmers herauskommen, der sein Kapital dabei aufs Spiel gesetzt hat. Der Wert, welchen die Arbeiter dem Material hinzufügen, löst sich also in diesem Falle in zwei Teile auf, in den Arbeitslohn und in den Gewinn des Arbeitgebers über das ganze für Material und Arbeitslohn verausgabte Kapital hinaus....

Man wird vielleicht auf den Gedanken kommen, der Kapitalgewinn sei nur ein anderer Name für den Lohn einer bestimmte Art von Arbeit, der Arbeit nämlich, welche in der Aufsicht und Leitung besteht. Er ist indessen durchaus verschieden, wird durch ganz andere Prinzipien bestimmt und steht mit der Größe, der Mühe und dem Geist jener vorgeblichen Arbeit, nämlich der Aufsicht und Leitung, in gar keinem Verhältnis. Er richtet sich immer nach dem Werte des aufgewendeten Kapitals und ist je nach der Größe dieses Kapitals größer oder kleiner.

<53> ...Unter diesen Umständen gehört nicht immer das ganze Produkt der Arbeit dem Arbeiter. Er muß es in den meisten Fällen mit dem Kapitalisten teilen, der ihn beschäftigt....

Sobald aller Grund und Boden eines Landes Privateigentum geworden ist, begehren die Grundbesitzer, gleich allen anderen Menschen, "zu ernten, was sie nicht gesäet haben", und verlangen sogar für ihre natürlichen Produkte eine Rente. Das Holz des Waldes, das Gras des Feldes und alle freiwilligen Früchte der Erde, die, solange der Boden allen gehörte, dem Arbeiter nur die Mühe des Sammelns kosteten, bekommen jetzt auch für ihn einen auf sie gesetzten Zuschlagpreis. Er muß nun für die Erlaubnis, sie zu sammeln, bezahlen und an den Grundbesitzer einen Teil desjenigen abgeben, was seine Arbeit zusammenbringt oder erzeugt. Dieser Teil, oder - was auf dasselbe hinauskommt - der Preis dieses Teils, bildet die Grundrente und macht in dem Preise der meisten Waren einen dritten Bestandteil aus.

Der Realwert aller Bestandteile des Preises ist, wie man wohl beachten muß, nach der Arbeitsquantität zu messen, welche für <54> einen jeden derselben zu haben ist. Die Arbeit bestimmt den Wert nicht nur desjenigen Teiles des Preises, der sich selbst wieder in Arbeit auflöst, sondern auch desjenigen, welcher zur Rente, und des dritten, welcher zum Kapitalgewinn (profit) wird.

In jeder Gesellschaft löst sich am Ende der Preis sämtlicher Waren in den einen oder anderen oder in alle diese drei Teile auf, und in jeder zivilisierten Gesellschaft setzen sie alle drei, der eine mehr, der andere weniger, den Preis der allermeisten Waren zusammen...

<55>... Wie sich der Preis oder Tauschwert jeder einzelnen Ware für sich in den einen oder anderen oder in alle drei Teile auflöst, so muss der Preis aller Waren insgesamt, welche das ganze jährliche Arbeitsprodukt eines Landes bilden, sich gleichfalls in jene drei Teile auflösen und unter verschiedene Bewohner des Landes als Arbeitslohn, als Kapitalgewinn oder als Grundrente verteilen. Hierdurch wird das <56> Ganze, welches jährlich durch die Arbeit einer Nation gesammelt oder hervorgebracht wird, oder, was auf dasselbe hinauskommt, der Preis dieses Ganzen ursprünglich unter die Glieder dieser Volksgemeinschaft ausgeteilt. Arbeitslohn, Gewinn und Rente sind die drei ursprünglichen Quellen alles Einkommens wie aller Tauschwerte. Jedes andere Einkommen fließt zuletzt aus einer oder der anderen dieser Quellen. Wer sein Einkommen aus einem eigenen Fonds bezieht, muß es entweder mit von seiner Arbeit oder von seinem Kapital oder von seinem Grund und Boden ziehen. Das aus der Arbeit gezogene Einkommen wird Arbeitslohn genannt. Das Einkommen, welches jemand aus der Verwaltung oder Verwendung von Kapital bezieht, heißt Gewinn (profit). Dasjenige Einkommen aber, welches jemand aus dem Kapital zieht, das er nicht selbst verwendet, sondern einem anderen leiht, heißt Geldzins ... Es ist die Vergütung welche der Borgende dem Darleiher für den Gewinn zahlt, den er durch Anwendung des Geldes zu machen Gelegenheit hat. Ein Teil dieses Gewinnes kommt natürlich dem Borgenden zu, der das Risiko und die Mühe der Kapitalverwendung auf sich nimmt; der andere Teil aber dem Darleiher, der jenem die Gelegenheit gibt, den Gewinn zu machen. Der Geldzins ist immer ein abgeleitetes Einkommen, das, wenn es nicht aus dem durch die Geldnutzung erzielten Profit gezahlt wird, aus irgendeiner anderen Einkommenquelle gezahlt werden muß, wenn anders der Borger nicht etwa ein Verschwender ist, der eine zweite Schuld macht, um die Zinsen der ersten zu bezahlen. Das Einkommen, welches lediglich von Grund und Boden gezogen wird, heißt Rente und gehört dem Grundbesitzer."

Smith, A., Reichtum der Nationen. Paderborn, o.J.

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