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Steuervorauszahlungen auf Kapitalerträge

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Kapitalerträge ...

  • Zinsen aus Kontoguthaben
  • Zinsen aus Schuldverschreibungen (inkl. Stückzinsen)
  • Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückzahlung von Auf- und Abzinsungspapieren
  • Zinserträge und Zwischengewinne aus Investmentanteilen
  • Dividenden
  • Gewinnausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen
  • Erträge aus Genuss-Scheinen
  • Zinsen aus Wandelanleihen

... führen grundsätzlich zu Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Form von ...

Zinsabschlagsteuer

ZASt

Kapitalertragsteuer

KESt

 

 

 

 

Kontoguthaben
Wertpapiere in Depotverwahrung

30 %

Dividenden
Gewinnausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen

20 %

Wertpapiererträge aus Tafelgeschäften

35 %

Erträge aus Genuss-Scheinen mit fester Verzinsung
Erträge aus Wandelanleihen

25 %

 

 

 

Zahlstellensteuer

Der Emittent überweist die Bruttozinsen an die Zahlstelle.
Die Zahlstelle (= Kreditinstitut) führt die ZASt zzgl. SolZ an das Finanzamt ab.

Quellensteuer

Der Emittent führt die KESt zzgl. SolZ an das Finanzamt ab und überweist den Nettobetrag an die Zahlstelle (Kreditinstitut).

 Einbehaltene ZASt, KESt, SolZ sind
Vorauszahlungen
auf die Einkommensteuer des Anlegers

 Ein Schutz vor dieser Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist in begrenzter Höhe mir Hilfe eines Freistellungsauftrags  möglich. Der Anleger macht hier bereits im Vorfeld den ihm zustehenden Sparerfreibetrag sowie den Werbungskosten-Pauschbetrag geltend.