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Steuervorauszahlungen auf Kapitalerträge
Kapitalerträge ... |
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... führen grundsätzlich zu Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Form von ... |
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Zinsabschlagsteuer |
Kapitalertragsteuer |
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Kontoguthaben |
30 % |
Dividenden |
20 % |
Wertpapiererträge aus Tafelgeschäften |
35 % |
Erträge aus Genuss-Scheinen mit fester Verzinsung |
25 % |
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Zahlstellensteuer Der
Emittent überweist die Bruttozinsen an die Zahlstelle. |
Quellensteuer Der Emittent führt die KESt zzgl. SolZ an das Finanzamt ab und überweist den Nettobetrag an die Zahlstelle (Kreditinstitut). |
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Einbehaltene ZASt, KESt, SolZ sind
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Ein Schutz vor dieser Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist in begrenzter Höhe mir Hilfe eines Freistellungsauftrags möglich. Der Anleger macht hier bereits im Vorfeld den ihm zustehenden Sparerfreibetrag sowie den Werbungskosten-Pauschbetrag geltend.