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Steuertarif

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 Steuertarif

= tabellarische, formelmäßige oder graphische Zusammenstellung, die für jede beliebige Höhe der Bemessungsgrundlage einer Steuerart den entsprechenden „Steuersatz“ angibt.

Durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage erhält man die Höhe der Steuerschuld.

Steuersatz

... gibt die Steuerschuld an entweder

Nicht in jedem Falle wird der Steuersatz so direkt wie bei der Umsatzsteuer genannt.
Der Steuersatz versteckt sich häufig hinter einer etwas komplizierteren Berechnungsvorschrift. Wollen Sie z.B. Ihren Einkommensteuersatz erfahren, müssen Sie zunächst nach den Vorschriften des EStG Ihre Einkommensteuer ermitteln (bzw. aus der entsprechenden Tabelle ablesen). Wenn Sie anschließend Ihre Steuerschuld ins Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen setzen, erhalten Sie Ihren Steuersatz
Steuersatz = Steuerschuld : Bemessungsgrundlage

Weil die Höhe des Steuersatzes naturgemäß eine fundamentale betriebswirtschaftliche Fragestellung ist, möchte ich diese Problematik etwas näher vorstellen.

Folgen Sie dazu bitte den folgenden Verweisen:

Durchschnittssteuersatz Differenzsteuersatz Grenzsteuersatz

 Freibetrag und Freigrenze

Freibetrag ist der Betrag, der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt. Freibeträge dürfen die Bemessungsgrundlage nicht negativ werden lassen.
Beispiel: "Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 1550 Euro abzuziehen (Sparer-Freibetrag)... Der Sparer-Freibetrag ... (darf) nicht höher sein als die um die Werbungskosten einschließlich einer abzuziehenden ausländischen Steuer geminderten Kapitalerträge." [§ 20(4) EStG]

Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei desssen Überschreiten dann jedoch die volle Bemessungsgrundlage besteuert wrid.
Beipiel:  "Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat." [§ 23(3) S.6]