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Kalkulation im Dienstleistungsgeschäft

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Ermittlung der Preisuntergrenze

Bestimmend für die Ermittlung der Preisuntergrenze einer Marktleistung des Betriebsbereichs sind deren
Standard-Einzelkosten.

Im Interesse der Kostendeckung werden darüber hinaus anteilige Overheadkosten sowie - falls möglich und notwendig - Deckungsbeiträge für andere Produkte zugeschlagen.

Gegebenenfalls ist auch eine Minderauslastung der eingesetzten Kapazitäten zu berücksichtigen, denn bei der Kalkulation von Standard-Einzelkosten wird 100%ige Auslastung unterstellt.

 

Umsatzabhängige Provisionen (z.B. bei Wertpapiergeschäften) werden auf Basis durchschnittlicher Umsätze der Vergangenheit kalkuliert. Das dabei meist verlangte Mindestentgelt (z.B "Provision 0,5% vom Kurswert, mindestens vom Nennwert, mindestens 25 EUR je Wertpapierorder") repräsentiert dabei den Mindestdeckungsbeitrag.

 


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