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 Rechnungslegungslegung nach HGB

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 Wer ist nach Handels- und Steuerrecht bilanzierungspflichtig?


Bestandteile der handelsrechtlichen Rechnungslegung

 Jahresabschluss von
Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter [§ 242 HGB]

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

 

 

 

 

 

 

 

 

erweiterter Jahresabschluss
von Kapitalgesellschaften [§ 264 HGB]
und
Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter
( OHG und KG im Sinne § 264a HGB)

Lagebericht
[§ 289 HGB]

 

 

 

 

 

 

 

 

 handelsrechtliche Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter

 Zusätzliche Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften sind eine Kapitalflussrechnung und ein Eigenkapitalspiegel; es besteht das Wahlrecht zur Erweiterung um eine Segmentberichterstattung. [§ 264 (1) S. 2]

Aufstellung, Prüfung, Feststellung, Offenlegung

Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter sind grundsätzlich nicht zur Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet.
Wenn für drei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage mindestens zwei der nachfolgenden Größenmerkmale zutreffen, fordert jedoch das Publizitätsgesetz Prüfung und Offenlegung:
Bilanzsumme > 65 Mio. Euro
Umsatzerlöse > 130 Mio. Euro
Anzahl Arbeitnehmer > 5.000

Für Kapitalgesellschaften gelten grössenabhängig differenzierte Festlegungen.

 Größenklassen nach § 267 HGB

Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gelten - unabhängig von ihrer Rechtsform - grundsätzlich die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften.

  Aufstellung

Größenklassen von Kapitalgesellschaften

 kleine

mittelgroße

große

Frist

u.U. 6 Monate

3 Monate

3 Monate

Bilanz

 verkürzt
erleichert

 vollständig

vollständig ohne Verkürzungen oder Erleichterungen

GuV-Rechnung

 verkürzt
erleichert

 verkürzt

Anhang

 verkürzt
erleichtert

 verkürzt

Lagebericht

 nein

 vollst.

 

Prüfung

Grössenklassen von Kapitalgesellschaften

  kleine

 mittelgroße

große

 

 nein

 Wirtschaftsprüfer,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

bei GmbH u. PersGes i.S. § 264a HGB auch
vereidigte Buchprüfer u. Buchprüfungsgesellsch.
Gilt nicht für KI

 

 

Bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Finanzdienstleistungsinstituten gelten für die Bestellung der Abschlußprüfer abweichende Vorschriften.

 

Feststellung

Feststellung des Jahresabschlusses bedeutet Billigung des Jahresabschlusses.

 

 

Die Feststellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform:

AG
[§ 172 AktG]

im Normalfall durch den Aufsichtsrat
im Ausnahmefall durch die Hauptversammlung,

insbsondere

auf gemeinsamen Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat,

wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht gebilligt hat,

wenn es die Satzung so festlegt.

GmbH
[§ 42 a GmbHG]

Gesellschafter

Sparkassen

Verwaltungsrat

Kreditgenossenschaften
[§48 (1) GenG]

Generalversammlung,
bei großen Genossenschaften durch die Vertreterversammlung

Personengesellschaften

Gesellschafter

Einzelunternehmen

Inhaber

 

Offenlegung

Grössenklassen von Kapitalgesellschaften

  kleine

 mittelgroße

 große

Frist

unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter,
spätestens 12 Monate nach Abschlußstichtag

(kapitalmarkorientierte Kapitalgesellschaften spätestens vier Monate)

Umfang

 

 

 

Bilanz

 wie aufgestellt

 wie kleine KapGes, jedoch Zusatzangaben

 vollständig

GuV-Rechnung

  nein 

 wie aufgestellt

Anhang

ohne GuV-Angaben

 verkürzt

Lagebericht

 nein 

 vollständig

 

Mittel der Publikation

Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch.

Bakanntmachung der Einreichung im elektronischen Bundesanzeiger.

Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister;
Bekanntgabe im Bundesanzeiger, bei welchem HR und unter welcher Nr. die Unterlagen eingereicht wurden.

Bekanntmachung der Unterlagen im Bundesanzeiger;
Einreichung der Bekanntmachung und der Unterlagen zum Handelsregister