Betriebsmittel
... sind Einrichtungen u. Anlagen, welche die technischen Voraussetzungen betrieblicher Leistungserstellung bilden.
Besonderheiten des Produktionsfaktors Betriebsmittel bestehen u.a. in folgendem:
Betriebsmittel beinhalten einen Leistungsvorrat, der meist den überschaubaren Planungshorizont übersteigt.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Mit einer maschinelle Anlage X sei es z.B. möglich,
1.000 Stück eines bestimmten Erzeugnisses herzustellen. Die Nutzungsdauer der
Anlage wird auf 5 Jahre geschätzt. Die Anschaffungskosten betragen 50.000 EUR.
Im
Zeitpunkt der Entscheidung über die Anschaffung der Anlage liegen Aufträge für
die kommenden zwei Jahre vor, die den Absatz von jährlich 200 Stück gewährleisten.
Zur Erfüllung dieser Aufträge müßte das Unternehmen seine Kapazität durch Anschaffung
der Anlage X erweitern. Anders formuliert: Damit in den nächsten beiden
Jahren 400 Stück produziert werden können, muss zwingend ein Leistungsvorrat von insgesamt
1.000 Stück erworben (und natürlich auch der Preis für diesen Leistungsvorrat
gezahlt) werden. Eine Beschaffung nach Bedarf (wie bei Werkstoffen) ist nicht
möglich; es muss mindestens 1 Stück Anlage beschafft werden.
Hieraus resultiert
die Notwendigkeit, den Bedarf bis weit in die Zukunft zu prognostizieren, um
das wirtschaftlich optimale Betriebsmittel anzuschaffen. Instrumente
zur Auswahl zwischen verschiedenen Alternativen liefert z.B. die
Investitionsrechnung.
Investitionen in die Anschaffung von Betriebsmitteln erfordern die Bindung von Kapital in meist großem finanziellen Umfang und über lange Zeiträume. Das ist mit erheblichen Risiken verbunden. Im Unterschied zum Beschaffungsprozeß des Produktionsfaktors Arbeit verfügt das Unternehmen jedoch nach Anschaffung des Betriebsmittels über einen Vermögenswert in seinem Bestand. Eine Veräußerung zur Liquiditätsbbeschaffung (im Notfall oder bei geplanter Umstrukturierung) ist somit grundsätzlich möglich.
Im Verlaufe ihrer Nutzung verlieren Betriebsmittel -
soweit es sich um abnutzbare Anlagegüter handelt - sukzessive den ursprünglich
in ihnen enthaltenen Leistungsvorrat. Dementsprechend verringert sich auch ihr Wert.
Buchhalterisch wird dieser Tatsache durch Vornahme planmäßiger
Abschreibungen entsprochen. Im Falle
unserer Beispielanlage X würde bei linearem Verlauf der jährliche Wertverlust
10.000 EUR betragen. Trotz eingetretener Wertverringerung ist die Anlage aber
auch im zweiten, dritten, vierten und fünften Jahr in der Lage, jeweils 200 Stück Erzeugnis
herzustellen. Obwohl sie also jährlich 20% ihres Werts verliert, kann sie in
jedem Jahr ihrer Nutzung 100% Jahreskapazität bereitstellen.
Wenn es nun gelingt, den Käufern der Erzeugnisse über den Absatzpreis den
Wertverlust der Anlage in Rechnung zu stellen, fließt jährlich ein entsprechender
Gegenwert in Geldform in das Unternehmen zurück.
Dieser
Gegenwert - durch die Abnehmer bezahlter Wertverlust der Anlagen - muss nicht sofort wieder
in die Anlage reinvestiert werden, denn der physische Ersatz der Anlage ist
erst nach fünf Jahren notwendig. Dieses Geld kann also zwischenzeitlich unabhängig
von der Anlage verwendet werden. Es wird erst am Ende Nutzungsdauer
der Anlage für eine (eventuell beabsichtigte) Ersatzbeschaffung benötigt. Hieraus ergeben
sich betriebswirtschaftlich interessante Finanzierungswirkungen und Investitionsmöglichkeiten.
Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Der Wert der Betriebsmittel wird durch die dargestellten Prozesse sukzessive auf die Erzeugnisse übertragen. Logischerweise kann ein Betriebsmittel im Verlaufe seiner Nutzung insgesamt nicht mehr Wert abgeben, als es selbst im Zeitpunkt seiner Anschaffung besaß.
Bilanziell werden die Betriebsmittel als Bestandteil des Anlagevermögens ausgeweisen.
Der wirtschaftliche Einsatz
der Betriebsmittel kann z.B. mit Hilfe der Kennziffer
Kapitalproduktivität überprüft werden.
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