Kostenstellenrechnung
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Einzelkosten |
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Kostenarten- |
Kostenträger- |
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Gemein- kosten |
Kostenstellen- |
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WO sind die Kosten entstanden? |
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Das Erstellen der betrieblichen Leistungen verursacht Kosten, die den Abnehmern in Rechnung zu stellen sind, wenn kostendeckend produziert werden soll. Das Erzeugnis muß die Kosten zum Käufer tragen.
In einem Mehrprodukt-Unternehmen taucht nun das Problem auf, daß sich nur ein Teil der Kosten (die Einzelkosten) dem jeweiligen Erzeugnis (dem Kostenträger) direkt zuordnen läßt.
Der andere Teil der Kosten fällt für mehrere Kostenträger gemeinsam an; es handelt sich um Gemeinkosten. Sie können den Kostenträgern nur indirekt zugeordnet werden. Hierzu dient die Kostenstellenrechnung mit dem Betriebsabrechnungsbogen als Hilfsmittel.
Kostenstellen sind die Stellen, an denen die Gemeinkosten entstehen.
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Ausgehend von den betrieblichen Funktionen kann der Betriebsabrechnungsbogen z.B. folgende Kostenstellen ausweisen: |
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Material |
Fertigung |
Verwaltung |
Vertrieb |
Aus der Abgrenzungsrechnung und der Kostenartenrechnung ergeben sich die |
Die Kostenstellen fungieren quasi als Sammelstellen für Gemeinkosten, ... |
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... die im Zusammenhang mit Annahme, Lagerung, Ausgabe, Versicherung der Werkstoffe entstehen |
... die im Produktions- |
... die bei Leitung und
Verwaltung entstehen |
... die mit dem Absatz
zusammen- |
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Gemein- |
Zahlen der Betriebs- |
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Gehälter |
40.000 € |
Es ist festzulegen, wie die Gemeinkosten auf die Kostenstellen zu verteilen sind, z.B. |
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kalk. Zinsen |
50.000 € |
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Hilfsstoffe |
25.000 € |
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kalk. U.-lohn |
10.000 € |
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Soweit Belege (Entnahmescheine, Lohn-
und Gehaltslisten u.ä.) vorhanden sind, werden die Gemeinkosten
den zutreffenden Kostenstellen direkt zugerechnet. |
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Verteilungs- |
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Gehaltsliste |
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Vermögenswerte |
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Entnahmeschein |
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Schätzung |
Die Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen erfolgt tabellarisch mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
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