Wachstumsaktie
Börsenbegriff für Aktien einer Branche (oder eines Unternehmens), deren fundamentale Aussichten auf längere Sicht als überdurchschnittlich gut eingeschätzt werden.

Währung
Der Begriff Währung kann bedeuten:

Währungsanleihe
Anleihen, die im Inland in einer ausländischen Währung aufgelegt werden.

Währungsreform
Die Neuordnung des Geldwesens eines Staates. Sie erfolgt immer dann, wenn das Geld einer Volkswirtschaft seine Funktionen als Recheneinheit, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel nicht mehr erfüllt. Häufig gehen einer Währungsreform Inflation und übermäßige Staatsverschuldung voraus. Eine Währungsreform ist in der Regel mit einer starken Entwertung der vorhandenen Vermögen verbunden. Am 20.06.1948 wurde z.B. in Deutschland eine Währungsreform durchgeführt. Dabei löste die D-Mark die Reichsmark ab. Streng zu unterscheiden ist die Währungsreform von einer Währungsunion. Während bei der Währungsreform eine Währung - meist sehr stark wertmindernd - durch eine andere ersetzt wird, erfolgt bei der Währungsunion (EWU) die werterhaltende Zusammenlegung mehrerer Währungen zu einer neuen, gemeinsamen Währung.

Wagniskapital
Venture Capital

Wandelanleihe
Schuldverschreibungen, bei denen dem Inhaber neben der festen Verzinsung das unentziehbare Recht zusteht, unter bestimmten Bedingungen die Anleihe in Aktien des betreffenden Unternehmens zu wandeln. Die Wandelanleihe geht bei Wandlung in der Aktie auf.

Warenterminbörse
Börse , an der Termingeschäfte über mengen- und qualitätsmäßig standardisierte Einheiten von im großen Umfang verbrauchten Naturprodukten abgeschlossen werden. Weltweit gibt es 47 organisierte Warenterminmärkte, insbesondere in den USA und Kanada. Die älteste und zugleich umsatzstärkste Terminbörse für Waren- und Finanzkontrakte ist die 1848 gegründete Chicago Board of Trade. Erwähnenswerte Warenterminbörsen in Europa befinden sich in London, Amsterdam und Paris.

Warrant
s. Optionsschein, Covered Warrants, Naked Warrants

Wechsel
Der gezogene Wechsel oder die Tratte ist eine Anweisung, durch die der Aussteller den Schuldner ohne Angabe des Schuldgrundes anweist, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen, wobei der Aussteller für Annahme und Einlösung selbst haftet. Dagegen ist der eigene Wechsel (Solawechsel) ein Zahlungsversprechen, durch das sich der Aussteller ohne Angabe des Schuldgrundes selbst verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen.

Wechselkurs
Umrechnungsverhältnis zwischen zwei Währungen. Man unterscheidet: fixierte (feste) Wechselkurse, verbunden mit Einschränkung der Kapitaleinfuhr und -ausfuhr und flexible Wechselkurse, die sich frei auf den Devisenmärkten durch Angebot und Nachfrage bilden; Devisen.

Wertpapieraufsicht
Seit 1995 dreistufige Wertpapieraufsicht in Deutschland: Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) als oberste Aufsichtsinstanz, Börsenaufsichtsbehörden der Länder und Handelsüberwachungsstellen der Börsen.

Wertpapier
Urkunden, in denen ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, daß zur Geltendmachung des Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere sind z.B.: Banknoten, Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Hypothekenbriefe, etc. Die Übertragung der Rechte erfordert die Vorlage oder Übergabe des Wertpapiers. Im engeren Sinne versteht man unter Wertpapieren Effekten. Dazu zählen: Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate, etc.

Wertpapierkennummern
Nummerierung der einzelnen Wertpapierarten und -gruppen zur Erleichterung des Wertpapierverkehrs; in Deutschland sechsstellige Identifikationsnummern.

Wertpapierleihe
Bei der Wertpapierleihe leiht ein Wertpapierbesitzer einem Händler seine Aktien oder Anleihen mit der Bedingung, daß er nach Ablauf einer meist sehr kurzen Leihfrist von wenigen Tagen Papiere gleicher Art und Güte zurückbekommt. Dafür zahlt der Händler dem Verleiher eine Gebühr. Der Händler (Entleiher) kann während der Leihfrist mit den Wertpapieren zum Beispiel eigene Lieferverpflichtungen erfüllen. Der Verleiher kann damit die Performance seines Depots erhöhen.

Wertpapierorder
Bezeichnung für einen Wertpapierkauf oder -verkaufsauftrag.

Wertpapierpensionsgeschäfte
Kauf lombardfähiger Wertpapiere durch die Deutsche Bundesbank, mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem bestimmten, zukünftigen Termin. Die betreffenden Wertpapiere müssen an einer Börse im amtlichen Handel oder geregelten Markt notiert werden. Gängig ist dieses Verfahren insbesondere bei der Zuteilung von Zentralbankgeld an Kreditinstitute im Rahmen der Geldpolitik der Deutschen Bundesbank. Man unterscheidet bei der Zuteilung von Wertpapierpensionsgeschäften zwischen dem Mengen- und dem Zinstender.

Wertpapierrechnung
Spezielle Form der Verwahrung von Wertpapieren, bei der der Käufer bzw. Einlieferer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe gleichartiger, nicht aber gleicher Wertpapiere hat. Die Wertpapierrechnung findet z.B. Anwendung bei ausländischen Wertpapieren. Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank für seine im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung.

Wertpapiersammelbank
Auch: Deutsche Börse Clearing. Spezialinstitut für die technische Abwicklung des Effektengiroverkehrs und der Wertpapiersammelverwahrung (Girosammelverwahrung).

Wertpapiersparen
Anlage von Spargeldern in Investmentzertifikate (Investmentsparen), festverzinslichen Wertpapieren und Aktien.

Wertrechte
Die Schuldverschreibungen des Bundes werden als sogenannte Wertrechte begeben, die in das Bundesschuldbuch eingetragen werden. Das bedeutet, daß keine effektiven Stücke (Wertpapierurkunden) dieser Papiere existieren. Der Anleger kann zwischen Depotgutschrift (Sammelanteil) und Einzelschuldbuchforderung wählen: Bei der Einzelschuldbuchforderung wird sein Anteil in das Schuldbuch gesondert eingetragen und von der Bundesschuldenverwaltung direkt geführt.

Wertstellung
Festsetzung des Tages, an dem die zinsmäßige Gutschrift oder Belastung auf dem Bankkonto des Kunden erfolgt; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verzinsung; (Valuta).

Wholesalebank
Grundsätzlich: Bezeichnung für ein auf das Großkundengeschäft ausgerichtetes Kreditinstitut bei der Betreuung von Unternehmen und Institutionen.

WpHG
Abk. für Wertpapierhandelsgesetz