U-Schätze
Abk. für unverzinsliche Schatzanweisungen. Diskontpapiere des Bundes mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. U-Schätze richten sich vorwiegend an institutionelle Investoren, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist. Sie werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von DM 500.000,--. U-Schätze werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.

Übernahmekodex
Eine von der Börsensachverständigenkommission erstellte Empfehlung von Verhaltensnormen für die an freiwilligen öffentlichen Übernahmeangeboten beteiligten Parteien. Der Kodex ist - unbeschadet gesetzlicher Regelungen - als flexibles Instrument konzipiert, das im Laufe der Zeit gemäß den Erfahrungen aus der Praxis angepaßt wird. Er trifft zwar keine Aussagen über die Zweckmäßigkeit von öffentlichen Übernahmen, soll jedoch dazu beitragen, daß öffentliche Angebote all die Informationen enthalten, die für eine sorgfältige und sachgerechte Entscheidung der Wertpapierinhaber und der Organe der betroffenen Gesellschaft (Zielgesellschaft) notwendig sind. Der Kodex soll Marktmanipulationen vorbeugen und sicherstellen, daß alle Beteiligten die Grundsätze von Treu und Glauben beachten.

Übernahmekommission
Die Mitglieder der Übernahmekommission werden von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen berufen. Der Übernahmekommission obliegt im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion.

Überweisung
Buchmäßige Übertragung einer Geldsumme von einem Konto auf ein anderes Konto auf der Basis eines entsprechenden Auftrages (Geschäftsbesorgungsvertrag). Neben Scheck und Lastschrift die wichtigste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Überzeichnung
Wird eine Emission überzeichnet, dann müssen die beteiligten Banken die Wünsche der Kunden entsprechend kürzen (= repartieren).

Überziehungskredit
Auch Dispositionskredit genannt.

Überziehungszinsen
Zinsen, die im Rahmen des Dispositionskredites zu zahlen sind.

Ultimogeld
Neben dem Tagesgeld und dem Termingeld eine Variante des Interbanken-Geldhandels. Bezeichnet einen kurzfristigen Kredit am Geldmarkt, der am Ultimo zurückgezahlt werden muß, ohne daß es vorheriger Kündigung bedarf.

Umlaufgrenze
Pfandbriefe und Kommunalobligationen dürfen von den Hypothekenbanken nur begrenzt emittiert werden. Die Gesamtheit der umlaufenden Papiere ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Menge richtet sich nach dem Grundkapital (Aktienkapital) und den Rücklagen der Bank. Die Umlaufgrenze sichert die emittierten Wertpapiere.

Umstellung
s. Redenomination

Umtauschangebot
Auch: Aktienumtausch. Aufforderung zum Umtausch von alten Wertpapieren in neue oder in Wertpapiere einer anderen Unternehmung. Aktienumtäusche sind regelmäßig bei Fusionen (gelegentlich auch bei Sanierungen) von Unternehmen erforderlich.

Underlying
s. Bezugswert

Universalbanken
Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 KWG in einen Konzern integrieren können. Die meisten deutschen Kreditinstitute sind Universalbanken, weil das deutsche Rechtssystem diese Konstruktion zuläßt, während insbesondere in den USA und Großbritannien das sogenannte Trennbankensystem existiert, wodurch die unterschiedlichen Bankengruppen wie Investmentbanken, Corporate oder Commercial Banken, Hypothekenbanken etc. nicht unter einem Dach, sondern als getrennte Kreditinstitute nebeneinander existieren.

Usance
Brauch, insbesondere Handelsbrauch; auch Regeln des Börsengeschäftes. Für die deutschen Börsen sind sie heute im allgemeinen schriftlich fixiert und weitgehend vereinheitlicht.

Usuance-Handel
Devisengeschäft, das in einer anderen Währung als der Landeswährung abgeschlossen ist, z.B. Kauf von US-$ gegen Yen in London durch eine schweizerische Bank.