> T-Online
T-Online (früher Btx) ist ein elektronisches Verfahren, das die Übertragung von Informationen und damit im Wege der Kommunikation die Erteilung von Aufträgen über Bildschirme (Terminals, moderne Fernsehgeräte) oder das Abfragen von Informationen (Kontobewegungen, Depotbestände etc.) ermöglicht.

Tafelgeschäft
"Zug-um-Zug-Geschäft", Schaltergeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung sofort erfolgen. Bezeichnet wird insbesondere der so getätigte Verkauf von Wertpapieren und Devisen gegen Barzahlung.

Tag- und Nachttresor
Tresor, der der Einlieferung von Bargeld, Schecks, Wechseln und anderen Urkunden auch außerhalb der Geschäftszeiten dient und für den die "Bedingungen für die Benutzung des Tag- und Nachttresors" gelten.

Tagesgeld
Neben dem Termingeld und dem Ultimogeld spricht man im Interbankenhandel von dem sogenannten Tagesgeld. Der dabei für einen bestimmten Zinssatz vereinbarte Ausleihbetrag des einen Kreditinstitutes bei einem anderen steht entweder für einen Tag oder mit täglicher Kündigung ("bis auf weiteres") zur Verfügung. Gehandelt wird in glatten Mio-DM-Beträgen. Die Abrechnung erfolgt im wesentlichen über das LZB-Konto.

Talon
Erneuerungsschein an Wertpapieren (Gutschein), genauer: auf dem Dividenden- oder Zinsscheinbogen. Gegen Vorlage des Talons erhält der Inhaber des Wertpapiers einen neuen Bogen, sofern alle Dividenden- oder Zinsscheine vorher getrennt und aufgebraucht wurden.

TARGET
Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer. Zahlungsverkehrssystem, das sich aus jeweils einem RTGS-System (Real-Time-Gross-Settlement) jener Mitgliedstaaten zusammensetzt, die zu Beginn der Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion am Euro-Währungsraum teilnehmen. Die nationalen RTGS-Systeme sind durch das Interlinking-System miteinander verbunden, so daß eine taggleiche Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen im gesamten Euro-Währungsraum ermöglicht wird. Auch RTGS-Systeme von nicht am Euro-Währungsraum teilnehmenden Mitgliedstaaten können an das TARGET-System angeschlossen werden, aber nur, wenn sie in der Lage sind, Zahlungen in Euro abzuwickeln.

Teilausführung
Von Teilausführung spricht man, wenn eine erteilte Order während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund der Marktlage nicht vollständig, sondern nur zum Teil ausgeführt werden konnte.

Teilschuldverschreibung
Schuldverschreibungen werden in Serien Emissionen mit einem Gesamtbetrag von mehreren Millionen aufgelegt. Für den Verkauf wird die Summe in Teile gestückelt. Üblich sind Stückelungen zu DM 100,-, 500,-, 1.000,-, 5.000,- und 10.000,-. Erwirbt der Anleger Stückelungen in einer bestimmten Höhe, so erwirbt er ein verbrieftes Recht auf einen der Anlagesumme entsprechenden Teil der Emission. Derartige Anteile nennt man Teilschuldverschreibungen. Diese sind Urkunden, in denen sich der Aussteller zu einer Leistung (meist Geld) verpflichtet (§§ 793ff. BGB). Die Teilschuldverschreibung ist ein Inhaberpapier.

Telefonverkehr
Telefonischer Handel in Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen unter Banken außerhalb der Börse.

Tenderverfahren
Das Tenderverfahren (Plazierungsverfahren) wird im Rahmen des kombinierten Verfahrens für Bundesanleihen für die Begebung (Emission) von Schatzanweisungen und U-Schätzen sowie - seit August 1995 - von Teilbeträgen der Bundesobligationen benutzt. (Mengentender, Zinstender).

Termingeld
Befristete Einlagen, die für mindestens 30 Tage bei einem Kreditinstitut in der Regel zu einem festen Zinssatz angelegt werden, um einen höheren Zinsertrag als bei Sichteinlagen zu erzielen. Termingelder kommen hauptsächlich in Form von Festgeldern vor.

Termingeschäft
Wenn bei Kauf oder Verkauf der Abschluß und die Erfüllung des Geschäftes nicht zum selben Zeitpunkt erfolgen. Beispiel: Man kauft Wertpapiere heute, gezahlt und ausgeliefert wird jedoch erst zu einem späteren, bereits vereinbarten Zeitpunkt, der außerhalb der üblichen Erfüllungsfristen liegt. Alle Konditionen stehen bei Abschluß des Termingeschäfts fest.

Termingeschäftsfähigkeit
Grundlegend für die Regelung der Börsentermingeschäftsfähigkeit ist die Unterscheidung zwischen Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten. Sofern beide Vertragsparteien im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, ist ein zwischen ihnen geschlossenes Börsentermingeschäft gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BörsG verbindlich. Börsentermingeschäfte mit nicht-termingeschäftsfähigen Bankkunden sind unwirksam (§ 52 BörsG). Diese Rechtsfolge können die Kreditinstitute mit Hilfe des sog. Informationsmodells vermeiden. Die Privatkunden werden termingeschäftsfähig, wenn sie von ihrem Kreditinstitut vor Geschäftsabschluß über die typischen Verlustrisiken der Börsentermingeschäfte schriftlich informiert worden sind und die Informationsschrift unterschrieben haben (§ 53 Abs. 2 S. 1,2 BörsG).

Thesaurierung
Eigentlich das Ansammeln von Werten. Bezeichnung zur Wiederanlage von Zinsen oder ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren, die nicht ausgeschüttet, sondern in neuen Wertpapieren angelegt werden. Generell das Einbehalten beziehungsweise Nichtausschütten von Gewinnen.

Theta
Kennzahl, die die Abhängigkeit des Optionswertes von der Veränderung der Restlaufzeit anzeigt

Tick
Kleinste nach den Kontrakt- bzw. Geschäftsbedingungen mögliche Preisänderung bei Geschäften an Termin- oder Kassabörsen.

Tilgung
Rückzahlung einer Schuld an den Gläubiger. Getilgt wird nach den Bedingungen der Emission, die auf dem jeweiligen Wertpapier vermerkt sind. Eine Art zu tilgen ist der allmähliche Rückkauf über die Börse oder die Auszahlung zum vollen Nennwert. Eine Tilgung kann insgesamt oder auf Raten erfolgen. Bei ratenweiser Rückzahlung wird eine Auslosung vorgenommen oder aber die Quoten werden in den Bedingungen der Kündigung festgelegt. Tilgung wird auch als Amortisation bezeichnet.

Time Value
s. Zeitwert

Top-Down-Verfahren
Verfahren zur Umstellung von Anleihen auf den Euro. Bei dem sogenannten "Top Down-Verfahren" wird die Anleihe auf Grundlage der Mindeststückelung (z.B. DM 100,--) von der "Hierarchie der Verwahrstufen" (1. Deutsche Börse Clearing, 2. Banken, 3. Einzeldepots) aus betrachtet, von oben nach unten umgestellt.

TPF
Das Informationsverteilsystem TPF (Ticker Plant Frankfurt) der Deutsche Börse AG stellt Kurs- und Preisinformationen von allen acht deutschen Wertpapierbörsen sowie von Xetra und der Eurex real-time zur Verfügung.

Tranche
Teilbetrag einer Anleihe, kann in - mehreren Teilbeträgen - zu unterschiedlichen Zinssätzen aufgelegt werden oder als internationale Anleihe in verschiedenen Währungen.

Tratte
Wechsel, der zwar gezogen, vom Bezogenen jedoch noch nicht akzeptiert wurde. Damit ist er bereits eine Zahlungsanweisung, die alle gesetzlichen Bestandteile des Wechsels enthält.

Treuhandkonto
Konten, auf denen Vermögenswerte gutgeschrieben sind, die wirtschaftlich nicht dem Kontoinhaber zustehen. Dieser führt das Konto zwar im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten. Von Bedeutung sind die sogenannten Anderkonten, die aber nur für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Notare) eröffnet werden dürfen.