Baisse
Bezeichnung für ausgeprägte Kursrückgänge an den Börsen. An Wertpapierbörsen spricht man in der Regel davon, wenn sich die Kurseinbußen über den gesamten Rentenmarkt, den gesamten Aktienmarkt oder zumindest wichtige Teilbereiche eines dieser Märkte erstrecken. Überdurchschnittliche Kursrückgänge einzelner Papiere werden als Kursrückschläge bezeichnet. Das Gegenteil der Baisse ist die Hausse.

BAKred
Abk. für Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel wurde 1930 gegründet, um die deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg abzuwickeln. Inzwischen haben sich ihre Aufgaben grundlegend gewandelt: Heute soll sie vor allem die Zusammenarbeit zwischen den internationalen Notenbanken erleichtern. So führt sie auch die Verrechnungskonten im europäischen Währungssystem (EWS) und die Geschäfte des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit; ferner ist sie Verrechnungsstelle für das ECU-Geschäft der Banken. Die BIZ organisiert regelmäßig Konferenzen in Basel, auf denen die Präsidenten der Notenbanken und Vertreter der Bankenaufsicht ihre Politik abstimmen. Nach Ausbruch der internationalen Schuldenkrise im August 1982 stellte die BIZ zusammen mit verschiedenen Notenbanken Überbrückungskredite zur Verfügung. Im Juli 1988 veröffentlichte die BIZ im Rahmen des Ausschusses für Bankenbestimmung und -überwachung ("Cooke-Ausschuß") Empfehlungen zur internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen. Die BIZ veröffentlicht regelmäßig Statistiken über das internationale Bankgeschäft (Euromarkt). Die BIZ ist zu 85 % im Besitz von 30 nationalstaatlichen Noten- bzw. Zentralbanken, der Rest des Aktienkapitals liegt in privaten Händen. Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich die Notenbanken. Mitglieder sind alle westeuropäischen Staaten sowie mehrere osteuropäische Länder; außereuropäische Mitglieder sind die Notenbanken der Vereinigten Staaten, Japans, Kanadas, Südafrikas und Australiens.

Bankakzept
Bankakzepte sind Wechsel, die auf eine Bank gezogen werden. Dadurch, daß die Bank auf dem Wechsel ihr Akzept gibt, d. h. den Wechsel akzeptiert, also annimmt, räumt sie ihrem Kunden einen Akzeptkredit ein. In der Regel wird das Bankakzept von der bezogenen Bank diskontiert, wodurch der Kunde zusätzlich zu dem Akzeptkredit einen Diskontkredit (Diskontgeschäft) erhält. Die Vorteile des Bankakzeptes bestehen darin, daß die primäre Haftung der Bank als Annehmer das Papier zu einem hochwertigen Kreditmittel macht.

Bankbürgschaft
Bürgschaft, die von einer Bank übernommen wird.

Bankenaufsicht
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe)

Bankgarantie
Garantie, die von einer Bank übernommen wird.

Bankgeheimnis
Die durch Bankvertrag (Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) übernommene Verpflichtung der Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen. Das Bankgeheimnis wird durch gesetzliche Vorschriften, die eine Auskunftspflicht begründen und durch den Kunden selbst, der die Bank zur Auskunft berechtigt, begrenzt. Insbesondere besteht eine unbeschränkte Auskunftspflicht in Strafverfahren und Steuerstrafverfahren. Im Todesfall bestehen bestimmte Meldepflichten gegenüber dem Nachlaßfinanzamt.

Bankkundenkarte
Servicekarte der Bank für den Kunden zur Nutzung des Kontoauszugsdruckers und in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl zur Nutzung von ec-Geldautomaten und Electronic Cash- bzw. edc-Kassen im Handel zur bargeldlosen Zahlung. Gegebenenfalls können auch weitere Selbstbedienungseinrichtungen der Bank mit der Bankkundenkarte genutzt werden.

Bankleitzahl
Die Bankleitzahl ist eine Ziffer, die im Bereich des Zahlungsverkehrs die Adresse einer Bank angibt. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (z. B. durch optisch-maschinelle Belegsortierung, Magnetbandaustausch und Datenfernübertragung) soll sie eine einwandfreie, schnelle und vollautomatische Weiterleitung von Zahlungen ermöglichen.

Banknoten
Papiergeld, das von Notenbanken, in Deutschland von der Deutschen Bundesbank, herausgegeben wird. Sie stellen das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel dar. Nach Eintritt der Währungsunion wird das Recht auf Ausgabe der Euro-Banknoten auf die Europäische Zentralbank übergehen. Neben Banknoten befindet sich auch Münzgeld im Umlauf.

Bankprovision
Banken erhalten für ihre Dienstleistungen Vergütungen (Provisionen), u. a. für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Die Provisionssätze sind unterschiedlich. Der Erwerb neu ausgegebener Wertpapiere (z. B. Neuemissionen, Pfandbriefe) ist i.d.R. provisionsfrei.

Barausgleich
s. Cash-Settlement

Bargeld
Bargeld kann man in Form von Münzgeld oder Banknoten buchstäblich in der Hand halten; Gegensatz: Buchgeld.

Bargeldloser Zahlungsverkehr
Summe der Zahlungsvorgänge eines Wirtschaftsgebietes, die bargeldlos, das heißt unbar ausgeführt werden. Es wird dabei über Buchgeld auf Bankkonten unter anderem durch Scheck, Überweisung, Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine Methode des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der sogenannte elektronische Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar. Man spricht in diesem Zusammenhang von beleglosem Zahlungsverkehr, falls bei bargeldlosen Zahlungen keine Belege mehr anfallen.

Barscheck
Scheck, der - anders als ein Verrechnungsscheck - von dem auf dem Scheck angegebenen bezogenen Kreditinstitut, bei dem der Aussteller sein Konto hat, an den Scheckinhaber in bar ausgezahlt wird.

Barwert
Heutiger (augenblicklicher) Wert eines in der Zukunft liegenden Cash Flows (fällige Forderungen etc.). Der Barwert wird durch Abzinsen der bis zum Fälligkeitstermin noch anfallenden Zinsen, z. B. einer Forderung, des Tilgungsbetrages (cash flow) und der Refinanzierungskosten ermittelt.

Basiskurs
s. Basispreis

Basispreis
Preis, zu dem der dem Optionsschein zugrundeliegende Bezugswert bei Fälligkeit bezogen werden kann bzw. auf dessen Basis der Differenzbetrag berechnet wird

Basispunkt (Basis Point)
Allgemeine Bezeichnung für ein Hundertstel eines Prozents (1 BP = 0,01 %). Findet Verwendung bei der Bezeichnung von Unterschieden in Renditen, Preisen, Kursen und dergleichen.

Basiswert
Basiswert nennt man bei Termingeschäften, wie z. B. Optionen, Optionsscheinen oder Futures, den dem Termingeschäft zugrundeliegenden Vermögensgegenstand (z. B. Aktie, Anleihe, Index oder Währung).

Basket
Zusammenstellung von Werten einer bestimmten Art, z.B. Aktien, als Bezugswert (oft nach Branchen geordnet, z. B. Maschinenbau, Automobil, Elektro)

Bausparkasse
Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb gemäß dem Gesetz über Bausparkassen darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen. Aus den angesammelten Beträgen der Bausparer werden diesen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen gewährt. Bausparkassen sind nach § 1 KWG Kreditinstitute.

BaWe
Abk. für Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

Bedienung
Ausdruck für die termingerechte Zahlung einer Zins- oder Kapitalschuld bei festverzinslichen Wertpapieren. Unter die Bedienung fällt auch die Tilgung (Rückzahlung). Die Zinszahlungen erfolgen meist jährlich, manchmal halbjährlich oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Belegloser Datenträgeraustausch (DTA)
Zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden im beleglosen DTA-Verfahren anstelle von Belegen (Überweisungen, Lastschriften, Schecks) zwischen den Kreditinstituten DTA-Dateien auf Magnetbändern, Disketten, Kassetten bzw. per Datenfernübertragung (DFÜ) ausgetauscht. Die Zahlungsdaten werden dem Zahlungsempfänger bzw. -pflichtigen grundsätzlich nicht beleghaft zur Verfügung gestellt, sondern ihm unmittelbar auf seinem Kontoauszug angezeigt.

Belegloser Scheckeinzug (BSE)
Im Rahmen des BSE-Verfahrens werden die betreffenden Schecks nicht mehr beleghaft dem auf ihnen angegebenen bezogenen Kreditinsitut zur Zahlung vorgelegt. Hierbei handelt es sich um in DM ausgestellte Inhaber- oder Orderschecks bis zu 5.000 DM, die auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen sind. Die Scheckdaten werden von dem die Schecks in das BSE-Verfahren überleitenden Kreditinstitut auf EDV-Medien erfaßt (Belegloser Datenträgeraustausch).

Belegschaftsaktien
Werden von der Verwaltung einer AG ihren Arbeitnehmern meist zu einem Vorzugskurs und häufig zu günstigen Zahlungsbedingungen angeboten. Die Veräußerung von Belegschaftsaktien unterliegt i.d.R. einer Sperrfrist (bis zu 5 Jahren).

Beleihungsgrenze
Ein Kredit kann in der Regel nur gegen Sicherheiten gegeben werden. Solche Sicherheiten können u. a. Wertpapiere, Häuser oder Grundstücke sein. Angerechnet wird jedoch nicht der Verkehrswert der Sicherheit, sondern nur der Beleihungswert. Für Hypotheken ist außerdem eine Beleihungsgrenze gesetzlich festgelegt (Hypothekenbankgesetz), die bei höchstens 60% des Beleihungswertes liegt.

Beleihungswert
Wert, der von einem Kreditgeber einem Vermögensgegenstand wie z.B. einem Grundstück oder einem Wertpapier zugeordnet wird und der die Höhe der möglichen Beleihung z.B. für eine Grundschuld oder eine Hypothek bestimmt. Der Beleihungswert soll in der Regel den am Markt nachhaltig erzielbaren Erlös des Beleihungsobjektes nicht überschreiten.

Berichtigungsaktien
Neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden als Berichtigungsaktien bezeichnet. Sie werden den Aktionären einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis zugeteilt, ohne daß diese eine Gegenleistung erbringen müssen. Die für eine derartige Kapitalerhöhung erforderlichen Mittel werden den versteuerten Reserven des Unternehmens entnommen. Es erfolgt eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital; durch diesen Passivtausch verändert sich nichts am absoluten Vermögen der Gesellschaft. Hieraus wird deutlich, daß dem Altaktionär nichts geschenkt wird, da er an diesen Reserven oder Rücklagen bereits vorher mit seinen Aktien beteiligt war. Daher ist der häufig gebrauchte Ausdruck Gratisaktien (wie auch Zusatzaktien Aufstockungsaktien, Kapitalberichtigungsaktien, Wertberichtigungsaktien) irreführend. Im Verhältnis der Grundkapitalaufstockung ermäßigt sich rechnerisch der Aktienkurs (Teilsplitting). Die Aussicht auf Berichtigungsaktien sowie die mit dem Teilsplitting verbundene optische Verbilligung führt meist zu Kurssteigerungen der entsprechenden Aktie. Nach erfolgter Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln müssen die Ergebnisse pro Aktie rückwirkend bereinigt werden. (Bezugsrecht)

Bestens
Ohne Limit erteilter Auftrag zum Verkauf von Wertpapieren zum höchstmöglichen Kurs. Der Verkauf soll nach den bestmöglichen Bedingungen am Verkaufstag erfolgen. Gegensatz Billigst.

Beta
Das Beta (der Beta-Faktor) ist eine Kennzahl, die die Abhängigkeit der Kursentwicklung eines Vermögenswertes (z. B. Aktie) oder eines Portfolios von der Gesamtmarktentwicklung beschreibt. Das Beta mißt somit die Sensitivität eines Aktienkurses im Hinblick auf Kursveränderungen des gesamten Marktes und ist als objektiver Risikomaßstab eine wichtige Kennzahl bei Anlageentscheidungen und im Bereich der technischen Aktienanalyse. Bei einem Beta kleiner 0 verhält sich der Kurs der Aktie gegenläufig zum Markt. Bei einem Beta zwischen 0 und 1 ist die Kursänderung der Aktie oder des Portfolios im Durchschnitt geringer als die des Marktes. Ist das Beta = 1 entspricht die Kursänderung der Aktie der Marktkursänderung. Ein Beta größer 1 beschreibt eine Kursänderung der Aktie, die im Durchschnitt höher ist als die des Marktes.

Betreuer
Ein zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenes Unternehmen. Personen, die berechtigt sein sollen, für das Unternehmen die Betreueraufgaben wahrzunehmen, müssen zugelassene Börsenhändler sein. Betreuer sollen an der Börse bei Bedarf für zusätzliche Liquidität sorgen, indem sie auf Anfrage Preise für den Ankauf und Verkauf stellen. Betreuer sollen zudem für den Emittenten als Ansprechpartner in allen Fragen des Aktienmarktes dienen (z.B. Investor Relations, Kapitalerhöhungen)

Betriebsergebnis
Maßgebliche Kennzahl für die Darstellung des Erfolges aus dem operativen Geschäft der Banken:
Zinsüberschuß (nach Risikovorsorge)
+ Provisionsüberschuß
+/- Handelsergebnis
+/- Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft
- Verwaltungsaufwendungen
+/- Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge/Aufwendungen
= Betriebsergebnis

Bezugskurs
Preis für eine junge Aktie bei einer Barkapitalerhöhung. Der Bezugskurs darf nicht unter Pari liegen.

Bezugsrecht
Recht der Aktionäre, bei Kapitalerhöhungen neue (junge) Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu erwerben. Lautet das Bezugsrecht 8 : 1, so kann auf acht alte Aktien eine junge bezogen (d. h. gekauft) werden. Der Bezugskurs für die jungen Aktien liegt in der Regel unter dem Börsenkurs der sog. Altaktie. Der rechnerische Wert des Bezugsrechts errechnet sich nach folgender Formel (Beispiel 8:1 zu 120,- DM. Kurs der alten Aktie 140,- DM). B = (Kurs der alten - Kurs der neuen Aktie) / (Bezugsverhältnis +1) = (140-120) / (8+1) = 2,22. Das Bezugsrecht ist verkäuflich. Es wird während der Bezugsfrist an der Börse gehandelt. Mit gleicher Formel wird auch der rechnerische Wert bei der Ausgabe von Berichtigungsaktien ermittelt. Also: B = 140 / 8 = 15,56. Bei beiden Kapitalerhöhungen müssen die Ergebnisse je Aktie rückwirkend bereinigt werden (also das DVFA-Ergebnis, die Dividende je Aktie und der Kurs).

Bezugsverhältnis
(1) Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft gibt das Bezugsverhältnis darüber Auskunft, für wieviele alte Aktien eine neue (junge) Aktie bezogen werden kann.
(2) Bei Optionsscheinen drückt das Bezugsverhältnis aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber einer Option bei der Ausübung kaufen bzw. verkaufen kann. Bei Barausgleich Zahl, die für die Berechnung des Differenzbetrags zugrundegelegt wird.

Bezugswert
Der bzw. das dem Optionsschein in Form von Währungen oder Wertpapieren zugrundeliegende Wert bzw. Instrument (z.B. Aktien, Renten, Baskets, Edelmetalle, Indizes, Terminkontrakte, Währungen, Zinsinstrumente)

Bid
Differenz aus Geld- und Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne)

Bietergruppe Bundesemissionen
Bis Ende 1997 wurden Bundesanleihen über das Bundesanleihekonsortium begeben. Wegen einer immer geringeren Bedeutung des Konsortiums und den positiven Erfahrungen mit der Konditionenfindung unter Wettbewerbsbedingungen im Tenderverfahren haben Bund und Bundesbank bewogen, es ab 1998 generell anzuwenden. Um die Effizienz des Tenderverfahrens zu sichern, wurden seit 1998 folgende Modifikationen vorgesehen: Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen werden künftig nach einheitlichem Verfahren versteigert. Die Möglichkeit für private Anleger, Bundesanleihen zum festen Kurs ex Emission erwerben zu können, entfällt. Es wird eine "Bietergruppe Bundesemissionen" gebildet. Ihr gehören der größte Teil der bisherigen Mitglieder des Bundesanleihekonsortiums an. Mitgliedschaft in der Bietergruppe setzt eine ausreichende Plazierungskraft voraus. Diese ist gegenwärtig gegeben, wenn im Schnitt mindestens 0,05 % des gesamten zugeteilten Emissionsvolumens ersteigert werden. Für die Bietergruppe wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe ihrer Anteile am zugeteilten Emissionsvolumen (ohne Nennung der Anteilsätze) veröffentlicht. Institute, die die geforderte Plazierungskraft nicht erbrachten, scheiden aus der "Bietergruppe" aus; spätere Wiederaufnahme ist möglich.

Bilanz
Die kontenmäßige Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens als Ergebnis der Buchführung. Sie läßt die Entwicklung des Geschäftsganges (Gewinn oder Verlust) als Saldo erkennen. Gesetzliche Vorschriften finden sich vor allem im HGB sowie im Bilanzrichtliniengesetz. Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Weitere Bestandteile sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang (bestimmte Erläuterungen).

Bildschirmtextverarbeitung (Btx)
s. T-Online

Billigst
Ohne Limit erteilter Auftrag zum Kauf von Wertpapieren zum günstigsten Kurs. Gegensatz: Bestens.

BIZ
Abk. für Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

BIZ-Eigenkapitalquote
Kennziffer international tätiger Kreditinstitute für die Unterlegung ihrer Ausfallrisiken (gewichtete Risikoaktiva, einschließlich außerbilanzieller Geschäfte) mit bankaufsichtsrechtlichem Eigenkapital (Kernkapital und Ergänzungskapital Eigenkapital gemäß BIZ). Der Mindeststandard für das Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva beträgt 8 % (davon wenigstens 4 % Kernkapital).

Black
Mathematische Optionspreisformel zur theoretischen Bewertung eines Optionsscheins; wichtige Einflußgröße: Volatilität (s. auch Fair Value)

Blankoindossament
Auch Kurzindossament genannt. Es besteht lediglich aus der Unterschrift des Indossanten, erfüllt jedoch alle Indossamentsfunktionen. Neben dem Blankoindossament gibt es noch das Vollindossament sowie das Inkasso- und Pfandindossament.

Blue Chip
Amerikanischer Börsenausdruck für die Aktie eines besonders substanz- und ertragsstarken Unternehmens.

Bobl-Future
Kontrakt (Future) über eine idealtypische Schuldverschreibung des Bundes mit einer Nominalverzinsung von 6%, lieferbar in Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen mit einer Restlaufzeit von 3,5 bis 5 Jahren. Ansonsten entspricht die Konstruktion des Bobl-Future der des Bund-Future.

Bogen
s. Dividendenschein, Zinsschein

Bond
International gebräuchliche Bezeichnung für (fest-) verzinsliche Wertpapiere.

Bonifikation
(wörtlich: Vergütung) 1. Provision der Bank bei Neuemissionen von Wertpapieren; 2. die Bonifizierung von Spareinlagen, ein zusätzlich zum Zinssatz auf die Spareinlage vergüteter Zins.

Bonität
Bedeutet im Finanzwesen die Qualität der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners bzw. die Sicherheit einer Geldforderung. Unter Bonität faßt man alle Faktoren der Kreditwürdigkeit eines Schuldners zusammen. Übertragbar auch auf eine Institution, die Wertpapiere emittiert. Siehe auch Adresse.

Bonus
Als Bonus bezeichnet man eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders gut verlaufenden Geschäftsjahren, bei Erzielung eines außerordentlichen Gewinns (z. B. bei hohen Buchgewinnen aus der Veräußerung von Grundstücken) oder zu besonderen Anlässen (z.B. Unternehmensjubiläum) gewährt wird.

Bookbuilding
Plazierungsverfahren (Plazierung) bei dem die Investoren direkt in die Preisfindung eingebunden werden. Die gesamten Zeichnungswünsche (Zeichnung) einschließlich der Preisvorstellungen der Investoren werden zentral beim Lead-Manager sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht in einem "Buch" EDV-mäßig erfaßt. Die aus diesem "Bookbuilding"-Vorgang gewonnenen Erkenntnisse fließen zeitnah in die Preisfestlegung und Zuteilung der Aktien ein. Das Bookbuilding ist ein weithin akzeptiertes Verfahren, das insbesondere darauf ausgerichtet ist, einen fairen Interessenausgleich zwischen Emittent und Investor in Bezug auf die Höhe des Emissionspreises herbeizuführen.

BÖGA
Abk. für Börsengeschäftsabwicklung

Börse
Ort, an dem sich regelmäßig Kaufleute zum Abschluß von Handelsgeschäften in vertretbaren Sachen, insbesondere Wertpapieren und Waren, treffen. An der Börse werden Angebot und Nachfrage marktmäßig zusammengeführt.

Börsen-Order-Service-System (BOSS)
Mit BOSS-CUBE wird das elektronische Orderrouting vom Händlerplatz direkt in das Skontro des skontroführenden Maklers oder Freimaklers sichergestellt. Alle Bearbeitungsschritte einer Order, von der Eingabe bis zur Ausführung oder zur Löschung, werden in einer lückenlosen Orderhistorie festgehalten und sind online abrufbar. Zusätzlich unterstützt BOSS-CUBE mit dem elektonischen Orderbuch die Preisfeststellung der Makler. Darüber hinaus stehen jedem Teilnehmer Realtime-Informationen zum aktuellen Börsengeschehen auf dem Parkett zur Verfügung.

Börsenarten
Je nach dem Handelsobjekt unterscheidet man für Wertpapiere nach Effektenbörsen, für Währungen nach Devisenbörsen, für Terminkontrakte nach Terminbörsen und für fungible Waren nach Produktenbörsen. Spezialbörsen gibt es u. a. für Metalle, Zucker, Baumwolle oder für Dienstleistungen wie Frachten, Schiffer- oder Versicherungsleistungen.

Börsenaufsicht
Wird ausgeübt von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde (Börsenaufsichtsbehörde). Zu ihren Aufgaben zählen besonders die Überwachung der Preisfindung und der Handelsvolumina, die ständige Kontrolle der Einhaltung von Handelsuancen, die Beobachtung der Eigengeschäfte der Kursmakler, der Vergleich der Preise mit anderen Börsenplätzen und Handelssystemen sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung im Börsensaal (z.B. Frankfurter Wertpapierbörse).

Börsenaufsichtsbehörde
Sie hat die Befugnis zur unmittelbaren und umfassenden Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen sowie eine Eilzuständigkeit bei der Verfolgung von Insider-Vorfällen. Bei der Erfüllung ihrer Überwachungs- und Kontrollaufgaben ist die Landesaufsichtsbehörde berechtigt, sich der Handelsüberwachungsstelle der Börse zu bedienen und ihr Weisung zu erteilen. Die Handelsüberwachungsstelle als eigenständiges Börsenorgan ist zuständig für eine umfassende Kontrolle des Tagesgeschäfts (Börsenaufsicht).

Börsengesetz
(BörsG) vom 22.06.1896  i. d. F. vom 27. 05. 1908, letzte Änderung am 01.01.1995, regelt die Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfaßt 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung, 4. Terminhandel, 5. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlußvorschriften.

Börsengeschäftsabwicklung (BÖGA)
Sowohl BOSS-CUBE als auch Xetra verfügen über eine direkte elektronische Schnittstelle zur Börsengeschäftsabwicklung BÖGA, wodurch die Aufzeichnung und elektronische Weitergabe der Abwicklungsdaten gewährleistet wird. Dies dient als Fundament für die Geschäftsdokumentation bei Kreditinstituten und Maklern.

Börsennotierung
Auch Kursfeststellung, Feststellung der Kurse für alle an der Börse zugelassenen Wertpapiere. Bei amtlich notierten Wertpapieren erfolgt diese Feststellung durch Kursmakler. Den Ablauf regelt die Börsenordnung. Das Geschäft wird zu dem Kurs abgeschlossen, bei dem die meisten Aufträge (Käufe und Verkäufe) ausgeführt werden können (Meistausführungsprinzip). Der Kurs für Wertpapiere kann börsentäglich einmal (Einheitskurs) oder mehrmals täglich fortlaufend notiert werden (Variable Notierung).

Börsenordnung
Der Gesetzgeber schreibt für jede Börse eine Satzung, die Börsenordnung, vor. Die Börsenordnung ist von der jeweiligen Landesregierung zu genehmigen. Sie regelt u.a.:

Börsenpflichtblatt
s. Kursblatt

Börsenplatz
Ort, an dem sich eine Börse befindet. In der Bundesrepublik gibt es acht Wertpapierbörsen: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Bis vor dem Ersten Weltkrieg gab es in Deutschland 29 Börsen einschließlich der Produktenbörsen. 1935 waren es noch 21, die nach der NS-Börsenreform auf neun reduziert wurden: Berlin, Breslau, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg einschließlich Bremen, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart.

Börsenprospekt
Für Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse zugelassen werden sollen, muß zuvor in den Pflichtblättern der Börse ein Prospekt (in Anzeigenform) veröffentlicht werden. Zweck ist die ausreichende Information der Öffentlichkeit über das Wertpapier und den Emittenten. Welche Informationen gegeben werden müssen, ist vorgeschrieben, u. a.:

Der Prospekt ist der Zulassungsstelle vorzulegen, die den Informationsgehalt überprüft. Nach dem Börsengesetz können nur die Pfandbriefanstalten von der Prospektpflicht befreit werden, da sie unter staatlicher Aufsicht stehen. Der Prospekt ist bei amtlich notierten Wertpapieren in allen Börsenpflichtblättern, in denen der Zulassungsantrag veröffentlicht wurde, ebenfalls abzudrucken. Beim geregelten Markt enthalten die jeweiligen Börsenordnungen Bestimmungen bezüglich der Veröffentlichung des Unternehmensberichts.

Börsenrat
Besteht aus 24 Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden. Die Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung festgelegt, u.a. erläßt er die Börsen- und Gebührenordnung, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse, die Schiedsgerichtsordnung (Börsenschiedsgericht) und die Geschäftsbedingungen für den Börsenterminhandel.

Börsenschiedsgericht
Entscheidet über Streitigkeiten aus Geschäften, die in die Börsengeschäftsabwicklung der jeweiligen Wertpapierbörse eingegeben wurden, einschließlich der Frage, ob zwischen den Parteien ein Geschäft zustande gekommen ist. Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, die an der Börse gehandelt werden und deren Lieferung bzw. Abnahme und Bezahlung nicht am Tag des Vertragsabschlusses, sondern an einem späteren, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits fixierten Datum und zu einem bei Abschluß festgelegten Kurs bzw. Preis stattfindet.

Börsenumsatz
Der in der entsprechenden Währungseinheit sich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums ergebende Gesamtbetrag der abgeschlossenen Geschäfte in einem Wertpapier oder am Gesamtmarkt.

Börsenzulassung
s. Zulassung

BOSS-CUBE 
Abk. für Börsen-Order-Service-System

Bottom-up-Verfahren
Verfahren zur Umstellung von Anleihen auf den Euro. Die einzelnen Kundendepots werden umgerechnet und Rundungsdifferenzen über die Depotstelle hinweg "von unten nach oben" ausgeglichen. Die Umstellung erfolgt pro Depotbestand. Dabei wird die Umstellung von unten nach oben, beginnend mit den einzelnen Kundendepots, durchgeführt. Der Bestand des Kundendepots wird mittels des offiziellen Umrechnungskurses auf Euro umgestellt. Auf die gleiche Weise werden in weiteren Schritten die Lagerbestände der weiteren Verwahrebene, also der Banken bei der Deutsche Börse Clearing und zuletzt das bei der Deutsche Börse Clearing verwahrte Gesamtvolumen der Emission in Euro umgerechnet. Dieses "Bottom-up"-Verfahren erzeugt zwar einen Abstimmungsbedarf innerhalb des Bankensystems, hat aber den Vorteil, daß Rundungsdifferenzen minimiert werden.

Brady Bonds
Als Brady Bonds werden Anleihen bezeichnet, die zur Restrukturierung von Bankkrediten durch öffentliche Schuldner begeben werden. Das Konzept geht zurück auf den ehemaligen US-Finanzminister Nicolas F. Brady, der 1989 einen Katalog von Maßnahmen zur Lösung des Schuldenproblems der Entwicklungsländer vorgestellt hatte: Die Gläubigerbanken sollten den Schuldnerländern einen Teil ihrer Forderungen erlassen. Der Schuldendienst wurde durch den Austausch der Darlehen gegen Anleihen mit längeren Laufzeiten reduziert, die entweder einen Abschlag auf den Nennwert aufwiesen und/oder niedriger als marktüblich verzinst waren. Die Qualität der Bonds wurde durch Garantien erhöht.

Break-Even-Kurs
Bei Optionen oder Optionsscheinen bezeichnet man denjenigen Kurs des Basiswertes als Break-Even-Kurs, ab dem unter Berücksichtigung der gezahlten Optionsprämie eine verlustfreie Ausübung des Optionsrechts möglich ist.

Bridge Financing
Instrument der Venture Capital Finanzierung. Überbrückungsfinanzierung, bei der einem Unternehmen finanzielle Mittel zur Vorbereitung des Börsengangs insbesondere zur Verbesserung der Eigenkapitalquote zur Verfügung gestellt wird.

Briefkurs
Darunter versteht man im Wertpapierhandel allgemein den Börsenkurs, zu dem Angebot in einem Wertpapier besteht; Gegensatz Geldkurs. Der Kurszusatz B = Brief (Angebot) wird verwendet, wenn kein Umsatz zustande gekommen ist. Dieses Papier wurde zum Kauf angeboten, fand aber zum genannten Kurs keinen Käufer.

Broker
Makler an der anglo-amerikanischen Börse, der nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag anderer gegen Provision Wertpapiergeschäfte abschließt. In den USA und in England dürfen Banken an der Börse keine Wertpapiere kaufen. Bei Kauf oder Verkauf wenden sie sich deshalb an private Broker.

Bruttosozialprodukt
Der Geldwert aller im Inland jährlich erzeugten Güter und in Anspruch genommenen Dienste, ausgedrückt in einer Währungseinheit (z. B. DM). Das Bruttosozialprodukt abzüglich der enthaltenen Abschreibungen und indirekten Steuern plus der staatlichen Subventionen ergibt das Nettosozialprodukt - vereinfacht das Volkseinkommen.

BSE
Abk. für Belegloser Scheckeinzug

Buchgeld
Auch Giralgeld, Bankengeld oder Depositengeld. Guthaben von Kunden auf Giro- bzw. Kontokorrentkonten (Sichteinlagen) bei einer Bank, über das ohne jegliche Einschränkung zu jeder Zeit verfügt werden kann. Buchgeld gibt Kreditinstituten die Möglichkeit, durch Kreditgewährung Geldschöpfung zu betreiben. Das Pendant zum Buchgeld ist Bargeld.

Bull-Spread
Kombination aus dem Kauf einer Kaufoption mit niedrigerem und dem Verkauf einer Kaufoption mit höherem Basispreis.

Bund-Future
Kontrakt (Futures) über eine idealtypische Bundesanleihe mit einer Nominalverzinsung von 6 % und einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10 Jahren. Der Nominalwert eines Kontraktes beträgt DM 250.000,-. Die Laufzeiten richten sich nach den zur gleichen Zeit verfügbaren Bund-Future-Liefermonaten. Dies sind immer die drei nächstliegenden Monate des Zyklus März, Juni, September und Dezember. Die Ausübung der Option ist an jedem Geschäftstag während der Börsenzeit möglich (Amerikanische Option).

Bundesanleihe
Börsengehandelte Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von 10 - 30 Jahren. Bundesanleihen haben eine zentrale Stellung am deutschen Kapitalmarkt sowie im Kapitalverkehr mit dem Ausland. Ihre jeweiligen Konditionen sind wichtige Orientierungsgrößen für den gesamten Markt für DM-Schuldtitel. Sowohl Bundesanleihen als auch Bundesobligationen sind mit einem festen Nominalzins ausgestattet, die Ausgabepreise sind variabel. Der Erwerb von Bundesanleihen unterliegt keinerlei Beschränkungen. Die Mindeststückelung wurde Anfang 1993 von 100 DM auf 1.000 DM erhöht.

Bundesanleihekonsortium
Ehemaliges Konsortium, das unter Führung der Deutschen Bundesbank für die Emission von Bundesanleihen bis 1997 zuständig war. Jeder Konsorte verpflichtete sich zur Übernahme eines seiner Quote entsprechenden Teilbetrages auf eigene Rechnung. Die Konsortialquoten wurden seit 1991 in etwa jährlichen Abständen - abhängig von der Plazierungskraft der einzelnen Institute - durch die Bundesbank neu berechnet. Mitglieder des Bundesanleihekonsortiums waren in Deutschland ansässige Kreditinstitute, die das Wertpapiergeschäft betrieben haben und eine nennenswerte Plazierungskraft in Bundesanleihen hatten. Ende Juni 1995 bestand das Bundesanleihekonsortium aus 95 Instituten, darunter 48 Häuser in ausländischem Besitz. Ende 1997 wurde das Konsortium durch die Bietergruppe Bundesemissionen ersetzt.

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)
Untersteht als selbständige Bundesbehörde dem Bundesfinanzministerium. Beaufsichtigt und kontrolliert sämtliche Kreditinstitute auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Gesetz über das Kreditwesen). Versicherungen unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, ebenfalls in Berlin, und Bausparkassen unterliegen nach dem Kreditwesengesetz der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen.

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe)
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel als selbständige Bundesoberbehörde übt die Aufsicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz aus. Es hat im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben Mißständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Das Bundesaufsichtsamt kann Anordnungen treffen, die geeignet sind, diese Mißstände zu beseitigen oder zu verhindern.

Bundesobligationen
Daueremissionen des Bundes zu festem Zins und einer vereinbarten Laufzeit von fünf Jahren. Bundesobligationen sind börsenfähig und werden jeweils nach dem Verkaufsabschluß einer Serie an der Börse eingeführt. Die Anteile sind zu DM 100,- gestückelt.

Bundesschatzanweisung
s. Schatzanweisungen

Bundesschatzbrief
Emission des Bundes, festverzinslich. Die Zinsen werden jährlich (Typ A, 6 Jahre Laufzeit) gezahlt oder mit Zinseszinsen bei der Rückzahlung dem Nennwert zugeschlagen (Typ B, 7 Jahre Laufzeit). Sie werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.

Bundesschuldbuch
s. Schuldbuchforderungen

Bundesschuldenverwaltung
Verwaltet die vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite. Die Bundesschuldenverwaltung ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehören:

Jeder Erwerber von Bundeswertpapieren kann anstelle der Depotverwaltung bei einem Kreditinstitut die Eintragung seiner Wertpapiere auf einem auf seinen Namen lautenden Einzelschuldbuchkonto verlangen.

Bürgschaft
Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen. Rechtliche Grundlage der Bürgschaft sind die §§ 765ff BGB. Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine einseitige Verpflichtung des Bürgen, der Gläubiger besitzt aus diesem Vertrag nur Rechte. Die Bürgschaft setzt das Bestehen einer Hauptschuld voraus, an die die Bürgschaft akzessorisch gebunden ist. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Bekannt sind vor allem die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Ausfall- bzw. modifizierte Ausfallbürgschaft und die Mitbürgschaft. Bürgschaften werden auch bei Avalen bzw. Avalkrediten herausgelegt.

Business Angel
Vermögende Privatperson, die Unternehmensgründungen mit Kapitalbeteiligung und /oder Managementwissen fördert, aber nicht hauptberuflich oder gewerblich als Venture Capitalist tätig ist. Da die Beiträge in der Seed- und Startphase von Wachstumsfinanzierungen nicht systematisch erfaßt werden können, werden sie in den USA als "Informal Venture Capital" bezeichnet.