Stimmrechtsanteile
Gemäß § 290 (2) Nr. 1 HGB ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stets zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet, wenn ihr bei einem Tochterunternehmen die Mehrheit des Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.
Hinweis: Für Übungszwecke können Sie die Aufgabe selbst variieren.