Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrecht oder Bilanzierungsverbot nach Handelsrecht?
Ansatzvorschriften nach HGB.
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Gezahlte Gebühren für die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Erhaltene Rohstoffe, die noch unter dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehen
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Am Bilanzstichtag droht aus einem schwebenden Geschäft ein Verlust
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Beim Erwerb eines Unternehmens hat ein Gewerbetreibender 20.000 € für den Geschäfts- oder Firmenwert gezahlt.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Angesichts verstärkten Wettbewerbsdrucks will das Unternehmen aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung bilden.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Ein Unternehmen erstellt mit eigenen Arbeitkräften und Materialien ein Fließband zur eigenen Nutzung.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Ein Unternehmen hat eine im abgelaufenen Wirtschaftsjahr unterlassen Instandhaltung im Mai des Folgejahres nachgeholt. Das Wirtschaftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Ein im Unternehmen entwickelte Anwendersoftware wird durch das Unternehmen selbst dauerhaft genutzt.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Das Unternehmen hat eine Lizenz entgeltlich erworben.
Es besteht ein Bilanzierungsgebot.
Es besteht ein Bilanzierungswahlrecht.
Es besteht ein Bilanzierungsverbot.
Bei einer Aktiengesellschaft, die die Voraussetzungen des § 267 (1) HGB erfüllt, bestehen zwischen den handelsrechtlchen Wertansätzen der Vermögensgenstände und ihren steuerrechtlchen Wertansätzen temporäre Differenzen, so dass sich daraus in den Folgejahren eine Steuerbelastung ergibt..