RESTWERTVERTEILUNGSFAKTOR

verteilt einen nach n Jahren fälligen Betrag Kn unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins in gleichhohe Beträge g auf die Laufzeit von n Jahren.

 

bei nachschüssiger Rentenzahlung

 g = Kn

 

 

bei vorschüssiger Rentenzahlung

g = Kn