Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Untersuchen wir zunächst eine vereinfachte Erfolgsrechnung:
Resultate der zurückliegenden Periode |
Verwendung in der nächsten Periode |
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Aufwendungen |
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Erträge |
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Umsatzerlöse |
Die Erlöse enthalten somit: |
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Werkstoffe |
30 T€ |
30 T€ als Ersatz für verarbeitete bzw. verbrauchte Werkstoffe |
30 T€ Kauf von Werkstoffen |
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Personalaufwand |
15 T€ |
15 T€ als Ersatz für gezahlte Löhne und Gehälter. |
15 T€ Zahlung von L+G |
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Abschreibungen |
20 T€ |
20 T€ als Ersatz für eingetretenen Verschleiß der Betriebsmittel |
Nicht unmittelbar zweckgebunden! |
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Gewinn |
35 T€ |
35 T€ als Überschuss |
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100 T€ |
100 T€ |
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Erkennbar ist, daß die einzelnen Teile des im Unternehmen
gebundenen Kapitals sehr unterschiedliche Kreisläufe vollziehen.
1) 30 T€ wurden beim Kauf von Werkstoffen verausgabt. Dieser Vermögensteil vollzog damit einen Formwechsel (aus der Geld- in die Werkstoffform). Die Werkstoffe wurden im Produktionsprozeß bearbeitet, verarbeitet bzw. verbraucht. Es entstanden Erzeugnisse. Über den Absatz der Erzeugnisse floß das Geld zurück:
Geld (15 T€) - Werkstoffe (15 T€) ... Produktion ... Erzeugnis - Geld (15 T€)
Am Ende der Periode sind die
Werkstoffe alle. Soll die Produktion fortgesetzt werden, müssen die vom Absatzmarkt
erstatteten Beträge wiederum für die Beschaffung von Werkstoffen eingesetzt
werden. Das Ende des Kreislaufes ist zugleich Startpunkt für einen erneuten
Kreislauf dieser Vermögenswerte..
2) 15 T€ wurden auf die Lohn- und Gehaltskonten der Mitarbeiter überwiesen. Dieser Vermögenswert hat damit das Unternehmen unwiderruflich verlassen. Als Gegenleistung bringen die Mitarbeiter Ihre Arbeitskraft (also ihr Vermögen, Arbeit zu leisten), in den Produktionsprozeß ein. Sie bearbeiten, verarbeiten und verbrauchen unter Einsatz der Betriebsmittel die Werkstoffe. Die geleistete Arbeit vergegenständlicht sich wertbildend in Erzeugnissen. Wird diese Wertbildung am Absatzmarkt akzeptiert, zahlen die Käufer auch den Gegenwert der 15 T€ Lohn- und Gehaltssumme (die die Mitarbeiter zwischenzeitlich konsumiert oder für spätere Konsumtion zurückgelegt haben). Damit steht jener Geldbetrag wieder zur Verfügung, welcher für die nächst Überweisung auf die Lohn- und Gehaltskonten benötigt wird. Also auch hier schließt sich ein Kreislauf, um anschließend erneut zu beginnen:
Geld - Arbeitskraft ...
Produktion ... Erzeugnis - Geld - Arbeitskraft ...
3) Im Leistungserstellungsprozeß wurden Betriebsmittel (z.B. Maschinen) eingesetzt.
Nehmen wir an, daß die Maschinen für 200 T€ angeschafft worden waren. Nehmen wir weiter an, daß die Maschinen im Zeitpunkt der Anschaffung eine Lebens-Kapazität von insgesamt 100.000 Maschinenstunden hatten. Somit war jede Maschinenstunde, die beim Kauf der Anlagen erworben wurde, 2 € wert.
Wenn die Maschinen in der zurückliegenden Periode 10.000 Stunden genutzt wurden,
bedeutet das eine Minderung des im Maschinenpark steckenden Leistungsvorrats
und damit eine Vermögensminderung in Höhe von
10.000 Stunden * 2 €/Stunde
= 20.000 €.
Dieser Betrag wurde als Aufwand abgeschrieben [siehe hierzu auch Leistungs-AfA].
Diesen
Wertverlust stellen wir natürlich unseren Abnehmern in Rechnung. Über die Umsatzerlöse fließt damit
dem Unternehmen ein
Gegenwert in Geldform zu.
Wie bei den Werkstoffen vollzieht sich hier letztendlich ein
Aktivtausch: Vermögenswerte wechseln ihre Form.
Interessant ist nun ein wesentlicher Unterschied zum Verhalten der Werkstoffe.
Die Werkstoffe gingen in das Produkt ein oder wurden bei dessen Herstellung verbraucht. Sie sind also am Ende der Rechnungsperiode physisch nicht mehr vorhanden und müssen deshalb auch physisch ersetzt werden. Anders bei unserem Maschinenpark. Ungeachtet des eingetretenen Verschleißes und des damit verbundenen Wertverlustes beinhaltet er weiterhin ein Leistungspotential, das auch künftig genutzt werden kann. Die als Gegenwert zum eingetretenen Verschleiß vereinnahmten Umsatzerlöse müssen erst dann für den Ersatz eingesetzt werden, wenn der Leistungsvorrat vollständig verbraucht ist, wenn die Maschinen also tatsächlich komplett ausfallen.
Bei
planmäßigem Verlauf des Lebenszyklus` und ausreichenden Umsätzen werden so Periode
für Periode Abschreibungsgegenwerte vereinnahmt, die in ihrer Sume am Ende der
Nutzungsdauer für die Ersatzinvestition ausreichen. Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
erfüllt damit zunächst einmal eine KAPITALERHALTUNGSFUNKTION.